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    Wie Blitzerwarner bei Polizeikontrollen rechtlich einzuordnen sind

    09.08.2025 150 mal gelesen 5 Kommentare
    • Blitzerwarner sind in Deutschland im Straßenverkehr grundsätzlich verboten.
    • Wer ein betriebsbereites Gerät mitführt oder benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
    • Bei einer Polizeikontrolle drohen Bußgelder und die Beschlagnahmung des Geräts.

    Rechtliche Einordnung von Blitzerwarnern im Rahmen von Polizeikontrollen

    Rechtliche Einordnung von Blitzerwarnern im Rahmen von Polizeikontrollen

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    Im Kontext einer Polizeikontrolle steht die Nutzung von Blitzerwarnern unter besonderer Beobachtung. Das Gesetz differenziert hier erstaunlich scharf: Entscheidend ist nicht der bloße Besitz oder die Installation, sondern ausschließlich die tatsächliche Nutzung während der Fahrt. Sobald ein Blitzerwarner – sei es als eigenständiges Gerät, als App oder als Navigationsfunktion – aktiv im Fahrzeug verwendet wird, liegt ein klarer Verstoß gegen § 23 Abs. 1c StVO vor. Das klingt zunächst eindeutig, doch in der Praxis tauchen immer wieder Grauzonen auf, etwa wenn das Gerät zwar installiert, aber nicht aktiv genutzt wird.

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    Für die Polizei ergibt sich daraus eine besondere Herausforderung: Sie muss im Rahmen der Kontrolle nachweisen, dass der Blitzerwarner tatsächlich während der Fahrt verwendet wurde. Ein reines Vorhandensein auf dem Handy oder im Navigationssystem reicht rechtlich nicht aus, um eine Ordnungswidrigkeit zu begründen. Vielmehr ist der Nachweis der aktiven Nutzung erforderlich – und genau hier geraten die Ermittler oft an ihre Grenzen.

    Bemerkenswert ist auch, dass die rechtliche Bewertung bei Polizeikontrollen unabhängig davon erfolgt, ob es sich um stationäre oder mobile Blitzerwarnungen handelt. Entscheidend bleibt stets der Moment der Kontrolle und der Nachweis, dass das Warnsystem zum Zeitpunkt der Fahrt einsatzbereit war. Damit ist die rechtliche Einordnung im Rahmen einer Kontrolle weniger eine Frage der Technik, sondern vielmehr eine Frage der Beweisführung und der konkreten Situation vor Ort.

    Zulässigkeit und Grenzen der Durchsuchung von Handys durch die Polizei wegen Blitzer-Apps

    Zulässigkeit und Grenzen der Durchsuchung von Handys durch die Polizei wegen Blitzer-Apps

    Die Polizei darf nicht ohne Weiteres das Handy eines Autofahrers durchsuchen, nur weil der Verdacht auf eine Blitzer-App besteht. Grundsätzlich gilt: Das Smartphone ist ein besonders geschützter Bereich, da es zahlreiche persönliche Daten enthält. Die rechtlichen Hürden für eine Durchsuchung sind deshalb hoch.

    • Voraussetzung für eine Durchsuchung: Es muss ein konkreter und nachvollziehbarer Verdacht bestehen, dass eine Ordnungswidrigkeit durch die Nutzung einer Blitzer-App während der Fahrt begangen wurde. Ein bloßer Verdacht oder eine allgemeine Vermutung reicht nicht aus.
    • Rechtsgrundlage: Die Polizei kann sich auf § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 102 StPO berufen, wenn „Gefahr im Verzug“ vorliegt oder ein richterlicher Beschluss eingeholt wurde. Das ist jedoch im Alltag selten der Fall.
    • Grenzen der Maßnahme: Die Durchsuchung darf sich ausschließlich auf den relevanten Sachverhalt beziehen. Ein vollständiges Auslesen des Handys oder das Durchstöbern privater Fotos und Nachrichten ist unzulässig.
    • Verweigerung der Herausgabe: Autofahrer sind nicht verpflichtet, ihr Handy freiwillig auszuhändigen oder zu entsperren. Erst bei einer klaren Anordnung durch die Polizei, die rechtlich begründet ist, kann eine Herausgabe verlangt werden.

    Im Ergebnis bleibt festzuhalten: Die Schwelle für eine rechtmäßige Durchsuchung des Handys wegen des Verdachts auf eine Blitzer-App ist hoch. Ohne einen triftigen Anlass oder eine akute Gefahrensituation ist eine solche Maßnahme kaum durchsetzbar. Das schützt die Privatsphäre der Betroffenen und setzt der polizeilichen Kontrolle enge Grenzen.

    Pro- und Contra-Argumente zur Nutzung von Blitzerwarnern im Straßenverkehr

    Pro (Für die Nutzung von Blitzerwarnern) Contra (Gegen die Nutzung von Blitzerwarnern)
    Erhöhtes Bewusstsein für Geschwindigkeitsbegrenzungen und potenzielle Gefahrenstellen Nutzung ist laut § 23 Abs. 1c StVO während der Fahrt verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar
    Kann zur Senkung der Unfallzahlen beitragen, da Fahrer wachsamer werden Bei Nachweis der aktiven Nutzung drohen 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
    Fördert vorausschauendes Fahren Mögliche Einziehung des Geräts durch die Polizei
    Vorhandensein einer App oder eines Geräts ist allein kein Verstoß Durchsuchung von Geräten in begründeten Verdachtsfällen möglich, Privatsphäre kann gefährdet sein
    Verwendung im Ausland teils erlaubt Im Versicherungsfall mögliche Leistungskürzung bei erwiesener verbotener Nutzung
    Kritische Einstellung gegenüber übermäßigen Kontrollen durch Nutzer möglich Gefahr von zusätzlichen Sanktionen bei Manipulation oder mehrfacher Nutzung
    Informationsbeschaffung über Blitzer vor Fahrtantritt weiterhin erlaubt Befolgung der Gesetze dient der allgemeinen Verkehrssicherheit

    Möglichkeiten der Polizei, die Nutzung von Blitzerwarnern bei Kontrollen nachzuweisen

    Möglichkeiten der Polizei, die Nutzung von Blitzerwarnern bei Kontrollen nachzuweisen

    Die Polizei steht bei der Beweisführung vor echten Herausforderungen, wenn es um den Nachweis der aktiven Nutzung von Blitzerwarnern geht. Ohne einen direkten Zugriff auf das Smartphone oder Navigationsgerät bleibt oft nur das, was im Rahmen der Kontrolle sichtbar oder unmittelbar zugänglich ist. Es gibt allerdings einige Situationen, in denen der Nachweis doch gelingen kann:

    • Sichtbare Nutzung während der Kontrolle: Wird das Handy offen mit laufender Blitzer-App auf dem Armaturenbrett entdeckt, kann dies als Beweis ausreichen. Auch akustische Warnsignale, die von der App ausgehen, sind ein Indiz.
    • Zeugenhinweise: Manchmal berichten Mitfahrer oder sogar andere Verkehrsteilnehmer, dass eine Blitzer-App aktiv genutzt wurde. Solche Aussagen können im Einzelfall den Ausschlag geben.
    • Selbstbelastende Aussagen: Wer im Gespräch mit der Polizei unbedacht zugibt, die App während der Fahrt verwendet zu haben, liefert unfreiwillig den Nachweis. Das passiert häufiger, als man denkt.
    • Technische Spuren: In seltenen Fällen können Protokolle oder Bildschirmfotos, die während der Kontrolle erstellt werden, Hinweise auf die Nutzung liefern. Hierzu müsste die Polizei jedoch einen rechtlichen Zugang zum Gerät erhalten, was nur unter strengen Voraussetzungen möglich ist.

    Insgesamt bleibt festzuhalten: Die Polizei ist beim Nachweis der aktiven Nutzung auf eindeutige Indizien oder freiwillige Angaben angewiesen. Ohne diese Belege bleibt ein Verdacht meist ohne rechtliche Folgen.

    Konkrete Folgen bei Feststellung einer aktiven Blitzer-App oder eines Radarwarners

    Konkrete Folgen bei Feststellung einer aktiven Blitzer-App oder eines Radarwarners

    Wird bei einer Polizeikontrolle tatsächlich nachgewiesen, dass eine Blitzer-App oder ein Radarwarner während der Fahrt aktiv war, hat das spürbare Konsequenzen. Die Behörden reagieren in solchen Fällen ohne große Diskussionen – die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig und lassen kaum Spielraum für Ausreden.

    • Bußgeld und Punkte: Die Nutzung wird mit einem Bußgeld von 75 Euro geahndet. Zusätzlich wird ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Das kann für Vielfahrer und Berufspendler durchaus kritisch werden, wenn sich die Punkte häufen.
    • Geräte-Einziehung: Es ist möglich, dass die Polizei das verwendete Gerät – also das Smartphone oder den Radarwarner – vorübergehend sicherstellt. In manchen Fällen wird das Gerät sogar dauerhaft eingezogen, vor allem wenn es speziell zur Umgehung von Verkehrsüberwachungen gebaut wurde.
    • Folgen für Versicherungen: Bei einem Unfall, bei dem die Nutzung eines Blitzerwarners nachgewiesen wird, kann die Kfz-Versicherung im schlimmsten Fall Leistungen kürzen oder Regress fordern. Das ist zwar selten, aber rechtlich nicht ausgeschlossen.
    • Eintrag ins Führungszeugnis: Ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erfolgt bei dieser Ordnungswidrigkeit nicht. Dennoch bleibt der Punkt in Flensburg für mindestens zweieinhalb Jahre bestehen.
    • Weitere rechtliche Schritte: In besonders schweren Fällen, etwa bei wiederholter Nutzung oder Manipulation von Messgeräten, kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Dann drohen neben Bußgeldern auch strafrechtliche Konsequenzen.

    Die Folgen sind also nicht nur finanzieller Natur – auch der Führerschein und der Versicherungsschutz können langfristig betroffen sein. Wer hier leichtfertig handelt, riskiert mehr als nur ein Knöllchen.

    Beispiel: Polizeikontrolle mit dem Verdacht auf Blitzer-App-Nutzung

    Beispiel: Polizeikontrolle mit dem Verdacht auf Blitzer-App-Nutzung

    Stellen wir uns folgende Situation vor: Während einer routinemäßigen Verkehrskontrolle bemerkt die Polizei, dass das Smartphone des Fahrers auffällig auf einer Halterung am Armaturenbrett platziert ist. Auf dem Display sind Symbole sichtbar, die auf eine Navigations- oder Blitzer-App hindeuten. Die Polizisten werden misstrauisch und fragen gezielt nach der Nutzung von Apps zur Warnung vor Geschwindigkeitsmessungen.

    • Der Fahrer reagiert zunächst ausweichend und behauptet, das Handy diene ausschließlich der Navigation. Die Beamten beobachten jedoch, dass das Display während der Kontrolle nicht die typische Navigationsansicht zeigt, sondern eine Übersicht mit Warnsymbolen.
    • Ein Mitfahrer, offenbar genervt von der Kontrolle, erwähnt beiläufig, dass die App „ständig piept, wenn irgendwo ein Blitzer steht“. Damit ist die Nutzung plötzlich nicht mehr nur Verdacht, sondern bekommt Substanz.
    • Die Polizei dokumentiert die Situation mit einer kurzen Notiz und einem Foto des Displays, ohne das Handy zu entsperren oder weitergehende Daten auszulesen. Das reicht als Indiz, um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.
    • Im weiteren Verlauf erhält der Fahrer eine schriftliche Anhörung, in der er sich zu dem Vorwurf äußern kann. Sollte er die Nutzung der App bestreiten, liegt die Beweislast bei der Behörde – doch die Aussagen des Mitfahrers und das Foto des Displays wiegen schwer.

    Dieses Beispiel zeigt, wie schnell aus einem vagen Verdacht durch unbedachte Äußerungen oder sichtbare Hinweise ein handfester Vorwurf werden kann. Die Polizei muss nicht das komplette Handy durchsuchen, um relevante Indizien zu sichern – manchmal reichen kleine Details, die im Eifer des Gefechts übersehen werden.

    Rechte und Verhalten von Autofahrern während einer Kontrolle im Zusammenhang mit Blitzerwarnern

    Rechte und Verhalten von Autofahrern während einer Kontrolle im Zusammenhang mit Blitzerwarnern

    Wer in eine Polizeikontrolle gerät und mit dem Verdacht auf einen Blitzerwarner konfrontiert wird, sollte seine Rechte genau kennen und überlegt handeln. Unsicherheit oder vorschnelle Aussagen können die Situation unnötig verschärfen. Es gibt einige kluge Verhaltensweisen, die den eigenen rechtlichen Spielraum sichern:

    • Keine Selbstbelastung: Autofahrer sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Es ist erlaubt, auf Fragen zur Nutzung von Blitzer-Apps oder Radarwarnern zu schweigen. Ein höfliches „Dazu möchte ich mich nicht äußern“ reicht völlig aus.
    • Keine Herausgabe ohne Anordnung: Das Handy oder Navigationsgerät muss nicht freiwillig ausgehändigt oder entsperrt werden, solange keine formelle Anordnung vorliegt. Bleiben Sie freundlich, aber bestimmt.
    • Keine Manipulationen während der Kontrolle: Versuche, Apps im letzten Moment zu schließen oder Spuren zu löschen, können als Verdunkelungsversuch gewertet werden. Das kann die Situation verschärfen und im schlimmsten Fall zu weiteren Maßnahmen führen.
    • Dokumentation der Kontrolle: Es ist Ihr gutes Recht, sich Notizen zum Ablauf der Kontrolle zu machen – etwa zu Uhrzeit, beteiligten Beamten oder besonderen Vorkommnissen. Diese Informationen können später bei einer möglichen Anhörung hilfreich sein.
    • Recht auf anwaltliche Beratung: Im Zweifel ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, bevor Sie eine Stellungnahme abgeben. Gerade bei unklaren Sachverhalten kann das entscheidend sein.

    Mit ruhigem und sachlichem Verhalten, ohne voreilige Aussagen oder hektische Reaktionen, lassen sich die eigenen Rechte am besten wahren. Wer vorbereitet ist, gerät auch in einer Kontrolle nicht so leicht ins Straucheln.

    Empfohlene Maßnahmen für Autofahrer zur Vermeidung rechtlicher Konsequenzen

    Empfohlene Maßnahmen für Autofahrer zur Vermeidung rechtlicher Konsequenzen

    • Vor Fahrtantritt informieren: Prüfen Sie aktuelle Blitzerstandorte ausschließlich vor dem Start, zum Beispiel über Verkehrsnachrichten oder Online-Karten. Während der Fahrt sollten Sie keinerlei Blitzerwarnfunktionen nutzen oder aktiviert lassen.
    • Blitzerwarnfunktionen deaktivieren: Deaktivieren Sie sämtliche Warnfunktionen in Navigationsgeräten oder Apps, bevor Sie losfahren. Kontrollieren Sie regelmäßig, ob Updates diese Funktionen nicht automatisch wieder aktivieren.
    • Geräte im Fahrzeug richtig einstellen: Stellen Sie sicher, dass keine Geräte im Auto sichtbar oder leicht zugänglich auf Blitzerwarnung eingestellt sind. Das minimiert Missverständnisse bei einer Kontrolle.
    • Auf legale Alternativen setzen: Nutzen Sie ausschließlich erlaubte Informationsquellen wie das Radio oder offizielle Verkehrsdienste. Verzichten Sie konsequent auf jegliche Software, die aktiv während der Fahrt vor Blitzern warnt.
    • Mitfahrende sensibilisieren: Weisen Sie Ihre Mitfahrer darauf hin, keine Blitzer-Apps zu öffnen oder zu nutzen, solange Sie unterwegs sind. So vermeiden Sie, dass Sie durch das Verhalten anderer in Schwierigkeiten geraten.
    • Technische Einstellungen dokumentieren: Machen Sie sich mit den Einstellungen Ihrer Geräte vertraut und dokumentieren Sie im Zweifel, dass Blitzerwarnfunktionen deaktiviert sind. Im Streitfall kann dies Ihre Position stärken.

    Mit diesen Maßnahmen schützen Sie sich wirksam vor rechtlichen Problemen und sorgen dafür, dass Sie bei einer Kontrolle gelassen bleiben können.

    Zusammenfassung: Blitzerwarner und Polizeikontrolle – Was ist rechtlich zu beachten?

    Zusammenfassung: Blitzerwarner und Polizeikontrolle – Was ist rechtlich zu beachten?

    Abseits der bekannten Verbote und Sanktionen existieren im Zusammenhang mit Blitzerwarnern und Polizeikontrollen einige weniger offensichtliche, aber entscheidende Details. Zum Beispiel kann die bloße Anwesenheit von Apps oder Funktionen auf einem Gerät nicht automatisch als Beweis für eine Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Erst wenn konkrete Hinweise auf eine Nutzung während der Fahrt vorliegen, wird es für die Behörden relevant.

    • Einige Bundesländer setzen mittlerweile auf gezielte Schwerpunktkontrollen und geschulte Beamte, die speziell auf typische Anzeichen von Blitzerwarnern achten. Wer hier auffällt, muss mit besonders gründlichen Nachfragen rechnen.
    • Technische Entwicklungen führen dazu, dass neue Geräte und Apps immer wieder auf den Markt kommen, die versuchen, rechtliche Grauzonen auszunutzen. Doch die Behörden passen ihre Kontrollmethoden laufend an, sodass vermeintliche Lücken schnell geschlossen werden.
    • Auch wenn es bislang keine höchstrichterliche Entscheidung speziell zur Nutzung von Blitzer-Apps gibt, orientieren sich Gerichte in Einzelfällen zunehmend an der klaren Intention des Gesetzgebers: Schutz der Verkehrssicherheit steht über individuellen Warninteressen.
    • Für Autofahrer gilt: Wer sich an die rechtlichen Vorgaben hält und technische Entwicklungen kritisch hinterfragt, bleibt auf der sicheren Seite – unabhängig davon, wie kreativ die Anbieter von Blitzerwarnern auch sein mögen.

    Letzten Endes ist es nicht nur eine Frage der Technik, sondern auch der persönlichen Verantwortung, wie man mit dem Thema Blitzerwarner im Straßenverkehr umgeht.

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    FAQ zur Nutzung von Blitzerwarnern und Blitzer-Apps bei Polizeikontrollen

    Ist die Nutzung von Blitzerwarnern und Blitzer-Apps während der Fahrt in Deutschland erlaubt?

    Nein, gemäß § 23 Abs. 1c StVO ist die Nutzung von Blitzerwarnern und Blitzer-Apps während der Fahrt in Deutschland strikt verboten. Das Verbot gilt für eigenständige Radarwarner, Apps auf dem Smartphone und Navigationsgeräte mit entsprechender Warnfunktion.

    Darf die Polizei das Handy nach einer Blitzer-App durchsuchen?

    Die Polizei darf das Handy nur bei einem konkreten Verdacht und unter bestimmten Voraussetzungen durchsuchen. Ohne akuten Anlass oder Gefahr im Verzug ist eine Durchsuchung nicht zulässig. Autofahrer sind nicht verpflichtet, ihr Handy freiwillig herauszugeben oder zu entsperren.

    Welche Strafen drohen bei nachgewiesener Nutzung eines Blitzerwarners während der Fahrt?

    Wird die aktive Nutzung eines Blitzerwarners während der Fahrt nachgewiesen, drohen ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Zudem kann das Gerät sichergestellt oder eingezogen werden.

    Wann kann die Polizei die Nutzung einer Blitzer-App nachweisen?

    Ein Nachweis ist vor allem möglich, wenn die App während der Kontrolle sichtbar aktiv auf dem Display ist, akustische Warnsignale ausgehen, selbstbelastende Aussagen gemacht werden oder Zeugen die Nutzung bestätigen. Ohne eindeutige Hinweise ist der Nachweis für die Polizei jedoch schwierig.

    Ist der Besitz oder die Installation von Blitzer-Apps und Radarwarnern strafbar?

    Nein, der reine Besitz oder die Installation einer Blitzer-App oder eines Radarwarners ist nicht strafbar. Lediglich die Nutzung während der Fahrt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

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    Oh man, hab jezzt ersma alles durchgeblätter aber bin immernoch nich sicher wie das jetz genau mit die polizei bei den handy kontrollen läuft... is echt komplizirt alles. Also einer meinte, das reicht wenn das handy da liegt, aber ich glaub im Text steht eher man muss beim fahren wirklich das ding ANhaben, sons is ja egal oder so. Aber ich find das auch bissel merkwürdisk weil wie will die polizei denn beweißen das die app wirklich grad läuft? Mein Cousin hat mir mal erzält er hatte ne app aufm handy aber nix aktiv und trotzdem musste der dann voll diskutiern un die beamten war auch nich so nett drauf, am Ende wollten sie fast sein handy haben aber der hat dann nich rausgegeben – steht ja auch hier irgendwo das man das gar nich machen muß, UNLESS da son richter-sache dings is, kp wie das dann abläuft ehrlicht gesagt.

    Andererseits versteh ich gar nich wieso das ganze so streng is. Überall blitzt es, und wieso darf man sich nicht einfach warnen lassen, is doch besser als n unfall weil man zu schnell is. Aber klar die Gesetze ham halt immer so logik für sich. Mein Bruder sagt, es geht nur drum uns abzukassieren, aber eig steht hier doch das es nur wegen sicherheit gemacht ist, weis man nie so genau wem man da glaubt. Und falls mal ne polizeikontrole is, ich seh schon wie alle gleich hektisch aufs handy kloppen um apps zuzumachen, gibt bestimmt noch extra busgeld für panisches rumgetippe haha.

    Was ich noch cool find, is das mit den mitfahrern, das wusste ich garnich, wenn einer da reinsabbelt das die app läuft dann is feierabend, da kann man ja gar nix mehr sagen, selba schuld wenn man laute leute mitnimmt lol. Muss mal meine kumpel warnen das die besser nix sagen, sonst stehen wir dumm da.

    Das mit fahrten auf ausland, is das dann eig ok wenn mans hier aus hat un da wieder an? So klar stehts ja irgendwie nicht, davon hät ich gern mehr infos gehabt... vielleicht weiß ja einer in den komments was da abläuft. Und noch, wieviele punkte gibts eig maximal für sowas, hab da immer angst das das aufeinander kommt, da blick ich null durch.

    Naja, bleib ich wohl erstmal ohne app unterwegs, aber sicher viel zu kompliziert das alles... Wünsch euch keinen blitzer aufm weg morgen!
    Was ich in den Kommentaren noch nicht gelesen hab: Selbst wenn man die App z.B. aus Versehen offen hatte und sie lautlos läuft, kommt es anscheinend echt drauf an, ob die Polizei das konkret bemerkt und beweisen kann. Hab mal gehört, dass das Display-Foto von außen oft reicht, weil Apps ja meist ein typisches Symbol oder Layout zeigen – also besser aufpassen, wie das aussieht, wenn man kontrolliert wird. Dass man sein Handy nicht ohne richterlichen Beschluss rausrücken muss, find ich aber auch richtig, sonst würd das ja total ausarten mit den Durchsuchungen.
    Also erstmal ich kapir ehrlich immernoch nich so richtig, was passiert wenn die polizei DA is und merkt was am Handy läuft – weil irgendwer hat gefragt ob man als mitfahrer überghaupt dafür schuld kriegt, wenn man ausversehen was sagt. Ich find das easy bissl strange, weil stell dir mal vor du redest am lautesten über fussbal und aufeinma droppt einer „ey der hat die blitzerdings offen“ un zack, is der Fahrer dran, sogar wenn der eigentlich unschuldig is. Voll unfair. Aber kann man den Mitfahrer dann anzeigen weil er doof im kopf is? XD glaube wohl nich, der polizei is das ja erstma egal von wem kommt, hauptsache die bekomm so einen „beweis“. Da merkste halt, dass du besser keine quasselstrippe mitnimms, sonst heulste hinter wieder.

    Und zu dem ausland... war auch so ne Frage – ehrlich, wie will man das nachweisen, wenn du kurz vorm Grenze das app zu machst? Da guckt ja keiner aufm pass direkt nach, du musst ja nich ausdruck drucken von wegen „ab jetzt kein blitzer app“. Vor allem jedes land ham ja andre regeln, mal erlaubt, mal verboten – am ende stehste am Rastplatz und gugst wieder wie blöd in der bedienungsanleitung, keine chance den Überlick zu behalt. Vielleicht müsste die app direkt automatisch aus gehn, wenn du andere länder einfährst, son GPS für Gesetze, aber trau ich dem handyding nicht, das schalten se nach 2 minuten wieder an, apps machen eh was sie wollen.

    Mit der Sache ob das wirtklich im fahreignungsregister steht oder polizeizeugnis seh ich noch nich so durch... Ich mein, da steht ein punkt in Flensburg drinne, aber steht das dann auch, wenn der chef es sehen darf oder jobbewerbung? Ich hab mal gedacht für jeden mist gibts gleich stress, aber laut Text scheinbar ja doch nich so schlimm, nur halt für so Vielfahrer. Und mit den punkten – maximahlanzahl gibts doch gar nicht NUR für Blitzer, das sammelt alles zusammen, also wie soll man da denn noch wissen wofür jetzt was zählt? Meiner Meinung nach zu kompliziert, die sollen einfach alles als Zettel machen, wie „2 punkte für app“, „1 punkt für zu schnell“, dann biste schlau daraus.

    Im übrigen, das mit dem Handy nich ausgeben und so klingt für mich erstmal wie Trick17 – aber wenn die richtig stress machen, sagt man doch lieber ja, bevor die dich voll festhalten, oder? Also so auf dicke Hose mach ich da nich, lieber geb ichs, dann labern die wenigstens nicht länger an dir rum. Aber laut Artiekel sollte man wohl mehr ruhig und einfach nichts sagen, aber das ist im Kopf viel leichter als in echtem leben find ich. Und mal ehrlich, die Polizei finden immer was, grad wenn du nervös bist und komisch reagierst.

    Was ich gern mal wissen würd wär, hat schonmal wer erlebt das wirklich ein Gerät abgezogen wurde? Die sagen immer kann passieren, dann biste die Kiste los, aber von Kumpel, da ham die das noch nie gemacht, immer nur gelabert. Schreibt ma einer falls das real jemals vorgekommen is.

    Naja, also alles in allem... Mir käm der stress zu viel, lieber gar nix benutzen, weil scheinbar kannste eh schnell reingeraten. Ich pack mein handy lieber ins Handschuhfach, dann piepts nurnoch wenn MAMA anruft lol.
    Ich find’s ehrlich gesagt mega wichtig, dass im Artikel nochmal klar gemacht wird, dass die Polizei das Handy echt nicht einfach so durchsuchen darf, nur weil sie "glauben" da läuft was. Manche tun immer so, als müssten sie direkt alles rausrücken – dabei steht ja hier schwarz auf weiß, wie hoch die Hürden eigentlich sind. Das nimmt mir schon etwas die Angst in der nächsten Kontrolle.
    Hey, also ich muss mal sagen, dass ich ein bisschen zwiegespalten bin, was die ganze Blitzer-App-Geschichte angeht. Auf der einen Seite versteh ich ja, dass es darum geht, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das ist ja auch notwendig. Aber wenn ich dann lese, wie kompliziert das alles ist, wann man jetzt ein Bußgeld bekommt und wann nicht, fühlt man sich echt wie im Dschungel. Der ganze Paragraphen-Dschungel – wer soll das alles verstehen? ?

    Ich finds auch interessant, wie du das mit der Beweisführung angesprochen hast. Ich meine, wer kann denn bei einer Kontrolle ruhig und gelassen bleiben, wenn einem die Polizei schon direkt auf das Handy guckt? Das allein kann ja schon zu Aufregung führen, und dann sagt man vielleicht irgendwas Dummes, und zack, hat man ein Problem. Und meine Mitfahrer sind da auch nicht unbedingt die besten Zeugen – wie oft hat der eine oder andere schon komische Sachen gesagt, die man einfach nicht nötig hatte.

    Ehrlich gesagt war ich mal in so einer Situation, und ich hab mich gerade mal nach dem Grund für die Kontrolle erkundigt, und meine Beifahrer haben dann angefangen zu lachen und dummes Zeug zu erzählen. Das hab ich im Nachhinein bereut, weil wir am Ende mehr Fragen beantworten mussten als nötig. ? Also ja, das mit dem Selbstbelasten ist so ein Punkt, den man sich wirklich merken sollte!

    Und was die Durchsuchung des Handys angeht: Klar, das geht nicht einfach mal so. Aber mal ganz ehrlich – wer von uns hat sich nicht schon mal gefragt, was die Beamten da wirklich machen können? Es gibt da ja absurde Geschichten, dass sie sogar deine Nachrichten anschauen könnten, was irgendwie nicht okay ist. Kommt mir irgendwie vor, wie wenn die Privatsphäre da auf der Strecke bleibt, nur weil man einer möglichen Ordnungswidrigkeit verdächtigt wird.

    Ich persönlich halte es auch für sinnvoller, wenn Blitzerwarner eher als Unterstützung denn als Verbot gesehen werden. Wirklich sicherer fahren wir vielleicht, wenn wir uns einfach daran erinnern, dass immer Geschwindigkeit da ist und wir konzentriert bleiben sollten. Aber ich weiß auch, dass ich – wenn ich irgendwas auf dem Handy hab, was ich nicht haben sollte – erst recht nervös wäre, wenn ich die Polizei sehe.

    Auf jeden Fall danke für die ganzen Infos. Ich werd jetzt wohl erstmal meine Einstellungen überprüfen und wahrscheinlich das eine oder andere Gespräch mit meinen Kumpels führen, dass sie besser nichts über Blitzer-Apps sagen, selbst wenn sie denken, dass sie sich ja rausreden können! ?

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    Die Nutzung von Blitzerwarnern während der Fahrt ist verboten und kann nur bei aktivem Einsatz nachgewiesen werden; Handy-Durchsuchungen sind rechtlich stark eingeschränkt.

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    1. Nur die aktive Nutzung ist verboten: Achten Sie darauf, dass der bloße Besitz oder die Installation eines Blitzerwarners (App, Gerät, Navi-Funktion) nicht strafbar ist. Erst die Nutzung während der Fahrt stellt laut § 23 Abs. 1c StVO eine Ordnungswidrigkeit dar.
    2. Beweissicherung durch die Polizei beachten: Die Polizei muss den Nachweis erbringen, dass der Blitzerwarner während der Fahrt aktiv genutzt wurde. Sichtbare Hinweise, akustische Signale oder unbedachte Aussagen können als Beweis ausreichen – vermeiden Sie daher voreilige Äußerungen.
    3. Schutz der Privatsphäre wahren: Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Handy ohne rechtliche Anordnung auszuhändigen oder zu entsperren. Die Schwelle für eine rechtmäßige Durchsuchung Ihres Smartphones ist hoch und erfordert einen konkreten Verdacht oder richterlichen Beschluss.
    4. Konsequenzen kennen: Wird die Nutzung nachgewiesen, drohen 75 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und ggf. die Einziehung des Geräts. Im Versicherungsfall kann es sogar zu Leistungskürzungen kommen, wenn eine verbotene Nutzung nachgewiesen wird.
    5. Rechte während der Kontrolle nutzen: Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, keine Angaben zur Nutzung zu machen und vermeiden Sie Manipulationen am Gerät während der Kontrolle. Notieren Sie relevante Details zum Ablauf der Kontrolle und holen Sie bei Unsicherheiten anwaltlichen Rat ein.

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