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Rechtliche Grundlagen Redaktion Blitzerwarner Blog · Stand

Blitzerwarner in Spanien: Was ist erlaubt und was nicht?

Die kurze Antwort

In Spanien ist schon das Mitführen eines Radardetektors im Fahrzeug verboten; das kostet 200 Euro, dazu kommen 3 Punkte. Störsender, die Messungen stören sollen, sind ebenfalls verboten; wer mit einem eingebauten Störsender fährt, zahlt 6.000 Euro, dazu kommen 6 Punkte.

Ausdrücklich erlaubt sind dagegen Warnfunktionen, die nur die Position von Überwachungsanlagen anzeigen, etwa in Navis und Blitzer-Apps (Art. 13.6 der spanischen Ley sobre Tráfico). Das Handy oder Navi während der Fahrt in der Hand zu bedienen, ist allerdings auch in Spanien ein schwerer Verstoß (Art. 76).

Für Deutschland gilt: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, weder betreiben noch betriebsbereit mitführen; bei Navis und Smartphone-Apps darf die Blitzerwarnung während der Fahrt nicht verwendet werden (§ 23 Abs. 1c StVO).

Bußgelder vermeidet zuverlässig, wer die Tempolimits einhält.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Mehr dazu

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