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Blitzer-App und Radarwarner in Frankreich: Was verboten ist
KI-generiertes Bild. Es zeigt keine reale Aufnahme und kein bestimmtes Gerät. Mehr zu unseren Bildern
Die kurze Antwort
In Frankreich ist schon verboten, ein Gerät oder Produkt zu besitzen oder im Fahrzeug mitzuführen, das Geschwindigkeitskontrollen erkennen oder stören soll; seine Benutzung ebenso. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit der 5. Klasse und kostet 6 Punkte. Das Gerät wird beschlagnahmt; ist es im Fahrzeug eingebaut, kann auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Als Nebenstrafe drohen bis zu drei Jahre Fahrverbot und die Einziehung des Fahrzeugs (Art. R413-15 Code de la route).
Dasselbe gilt nach Absatz V für Geräte und Produkte, die vor dem Standort von Kontrollgeräten warnen oder darüber informieren. Eine Blitzer-App oder Navi-Funktion, die Blitzerstandorte anzeigt, fällt nach dem Wortlaut darunter.
Für Deutschland gilt: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, weder betreiben noch betriebsbereit mitführen; bei Navis und Smartphone-Apps darf die Blitzerwarnung während der Fahrt nicht verwendet werden (§ 23 Abs. 1c StVO).
Bußgelder vermeidet zuverlässig, wer die Tempolimits einhält.
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