Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe stellt klar, dass die Nutzung von Blitzer-Apps durch Fahrer und Mitfahrer eine Ordnungswidrigkeit darstellt, da sie gegen §23 Abs. 1c StVO verstößt. Ziel ist es, Schlupflöcher zu schließen und die Verkehrssicherheit durch konsequente Regelanwendung zu...