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    Sind Navigationsgeräte mit Radarwarner in Deutschland erlaubt?

    06.07.2025 73 mal gelesen 3 Kommentare
    • In Deutschland ist die Nutzung von Navigationsgeräten mit Radarwarner-Funktion während der Fahrt verboten.
    • Das Verbot gilt sowohl für eigenständige Radarwarner als auch für entsprechende Apps oder Software in Navigationsgeräten.
    • Bei Verstoß drohen Bußgelder und im Einzelfall die Beschlagnahmung des Geräts.

    Gesetzliche Regelung: Sind Navigationsgeräte mit Radarwarner in Deutschland erlaubt?

    Gesetzliche Regelung: Sind Navigationsgeräte mit Radarwarner in Deutschland erlaubt?

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    Die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt ganz eindeutig, wie mit Navigationsgeräten umzugehen ist, die über eine Radarwarnfunktion verfügen. Nach § 23 Abs. 1b StVO ist es verboten, ein Fahrzeug zu führen, wenn dabei ein technisches Gerät betriebsbereit ist, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wie Geschwindigkeitskontrollen anzuzeigen oder zu stören. Dazu zählen auch Navigationsgeräte, die explizit vor Blitzern warnen.

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    Entscheidend ist nicht, ob das Gerät diese Funktion serienmäßig besitzt oder nachträglich per Software-Update, App oder Datenbank integriert wurde. Sobald die Radarwarnfunktion während der Fahrt aktiv ist, verstößt der Fahrer gegen geltendes Recht. Interessant: Die bloße Existenz der Funktion im Gerät ist noch kein Problem – erst die Nutzung im fahrenden Auto ist strafbar.

    Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen fest eingebauten Navigationssystemen, mobilen Navis oder Smartphone-Apps. Sobald eine Blitzerwarnung aktiv ist und das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, liegt ein Verstoß vor. Die Polizei kann das Gerät im Rahmen einer Kontrolle sicherstellen und es drohen Bußgelder. Wer also dachte, ein kleiner Trick mit dem Navi sei erlaubt, irrt sich gewaltig – die Regelung ist eindeutig und lässt keine Schlupflöcher zu.

    Welche Funktionen sind in Navigationsgeräten speziell verboten?

    Welche Funktionen sind in Navigationsgeräten speziell verboten?

    Im Fokus der gesetzlichen Verbote stehen Funktionen, die gezielt und aktiv vor aktuellen Geschwindigkeitskontrollen oder anderen polizeilichen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnen. Dabei ist es egal, ob diese Warnungen optisch, akustisch oder in anderer Form erfolgen. Besonders kritisch sind folgende Features:

    • Live-Warnungen vor mobilen und stationären Blitzern: Jede Funktion, die in Echtzeit über den Standort von Geschwindigkeitsmessstellen informiert, ist während der Fahrt untersagt.
    • Automatische Updates von Blitzer-Datenbanken: Das regelmäßige Einspielen aktueller Standorte von Radarfallen, sofern diese Daten im Fahrbetrieb genutzt werden, fällt unter das Verbot.
    • Warnungen vor Laserpistolen, Section Control oder Abstandsmessungen: Auch Hinweise auf andere polizeiliche Messverfahren sind nicht erlaubt, wenn sie zur Umgehung von Kontrollen dienen.
    • Radar-Detektoren und Störsender: Geräte oder Zusatzmodule, die Radar- oder Lasersignale aktiv aufspüren oder stören, sind ebenfalls ausdrücklich verboten.

    Erlaubt bleibt hingegen die Anzeige allgemeiner Gefahrenstellen, wie etwa Unfallschwerpunkte oder Baustellen, sofern keine spezifische Warnung vor aktuellen Kontrollen erfolgt.

    Vor- und Nachteile von Navigationsgeräten mit Radarwarner im Straßenverkehr

    Pro Contra
    • Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen kann das Risiko von Bußgeldern senken (allerdings illegal in Deutschland!)
    • Erhöhte Aufmerksamkeit an kritischen Stellen
    • Mögliche Nutzung zur Reiseplanung außerhalb des Fahrzeugs
    • Nutzung während der Fahrt ist nach § 23 Abs. 1b StVO verboten
    • Bußgeld (75 Euro), 1 Punkt in Flensburg und Einzug des Gerätes bei Verstoß
    • Rechtliches Risiko auch bei versehentlicher Aktivierung
    • Warnfunktion kann häufig durch Updates unbemerkt wieder eingeschaltet werden
    • Keine Kulanz bei Polizeikontrollen – Verbot gilt ausnahmslos

    Rechtliche Grauzonen: Besitz, Kauf und Installation von Radarwarnern

    Rechtliche Grauzonen: Besitz, Kauf und Installation von Radarwarnern

    Beim Thema Radarwarner tauchen immer wieder Unsicherheiten auf, wenn es um den bloßen Besitz, den Erwerb oder die Installation solcher Funktionen in Navigationsgeräten geht. Tatsächlich ist der Kauf von Geräten mit Radarwarnfunktion in Deutschland nicht untersagt. Auch der Import aus dem Ausland oder das Bestellen im Internet ist grundsätzlich legal. Es gibt also keine Strafbarkeit, solange das Gerät nicht im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird.

    Die Installation entsprechender Software oder das Aufspielen von Blitzer-Datenbanken auf ein Navigationsgerät bleibt ebenfalls straffrei, solange die Funktion nicht während der Fahrt genutzt wird. Viele Nutzer entscheiden sich sogar dafür, die Warnfunktion ausschließlich außerhalb des Fahrbetriebs zu verwenden, etwa zur Reisevorbereitung oder Streckenplanung am Schreibtisch. Hier greift das Verbot nicht.

    • Besitz: Erlaubt, solange keine Nutzung im fahrenden Fahrzeug erfolgt.
    • Kauf: Legal, auch über Online-Shops oder ausländische Anbieter.
    • Installation: Unproblematisch, sofern die Funktion im Straßenverkehr deaktiviert bleibt.

    Wer also ein Navigationsgerät mit Radarwarner besitzt oder installiert, bewegt sich rechtlich auf sicherem Boden – solange die Funktion nicht während der Fahrt aktiviert wird.

    Beispiel aus der Praxis: Welche Strafen drohen bei Nutzung eines Radarwarners im Navi?

    Beispiel aus der Praxis: Welche Strafen drohen bei Nutzung eines Radarwarners im Navi?

    Wird ein Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle mit aktiviertem Radarwarner im Navigationsgerät erwischt, kann das schnell unangenehme Folgen haben. Die Behörden kennen hier wenig Nachsicht. Typischerweise drohen folgende Sanktionen:

    • Bußgeld: Für die Nutzung eines Radarwarners im Straßenverkehr wird in der Regel ein Bußgeld von 75 Euro fällig.
    • Punkte in Flensburg: Zusätzlich gibt es einen Punkt im Fahreignungsregister – das kann sich langfristig auf die Fahrerlaubnis auswirken.
    • Geräteeinzug: Die Polizei darf das Navigationsgerät oder das Smartphone mit der aktiven Warnfunktion beschlagnahmen und dauerhaft einziehen. Das Gerät ist dann weg, keine Diskussion.

    Besonders ärgerlich: Auch wenn die Radarwarnfunktion „nur versehentlich“ eingeschaltet war, zählt allein die technische Betriebsbereitschaft während der Fahrt. Kulanz gibt es in der Praxis so gut wie nie.

    Was müssen Autofahrer beim Umgang mit Navigationsgeräten mit Radarwarnfunktion beachten?

    Was müssen Autofahrer beim Umgang mit Navigationsgeräten mit Radarwarnfunktion beachten?

    Autofahrer stehen oft vor der Herausforderung, technische Möglichkeiten und rechtliche Vorgaben in Einklang zu bringen. Damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt, sollten folgende Punkte unbedingt beachtet werden:

    • Vor Fahrtantritt die Einstellungen des Navigationsgeräts prüfen und die Radarwarnfunktion konsequent deaktivieren. Im Zweifel lieber einmal mehr kontrollieren – versteckte Menüs oder automatische Updates können solche Funktionen manchmal wieder aktivieren.
    • Bei Geräten mit regelmäßigen Software- oder Kartenupdates darauf achten, dass keine neuen Blitzerwarnungen unbemerkt installiert werden. Manche Updates aktivieren diese Features ohne deutlichen Hinweis.
    • Wer das Navi auch außerhalb des Fahrzeugs nutzt, etwa zur Reiseplanung, sollte die Radarwarnfunktion ausschließlich im Stand verwenden. Sobald das Gerät im Auto betrieben wird, ist höchste Vorsicht geboten.
    • Bei Fahrgemeinschaften oder Mietwagen empfiehlt es sich, die Einstellungen gemeinsam zu überprüfen. Es haftet immer der Fahrer, auch wenn das Gerät jemand anderem gehört.
    • Im Falle einer Kontrolle durch die Polizei nicht versuchen, die Funktion hastig zu deaktivieren. Das kann verdächtig wirken und zu weiteren Maßnahmen führen.

    Ein wachsames Auge auf die Geräteeinstellungen und ein bewusster Umgang mit Updates sind die beste Strategie, um Ärger zu vermeiden.

    Tipps: Wie können Sie legale Navigationsgeräte sicher nutzen?

    Tipps: Wie können Sie legale Navigationsgeräte sicher nutzen?

    • Wählen Sie Navigationsgeräte, bei denen die Warnfunktion für Blitzer entweder gar nicht vorhanden oder dauerhaft deaktivierbar ist. Hersteller bieten oft spezielle „Deutschland-Modi“ an, die rechtlich unbedenklich sind.
    • Setzen Sie auf Funktionen wie Verkehrsfluss-Informationen, Baustellenhinweise oder Stauwarnungen – diese sind vollkommen legal und erhöhen die Sicherheit auf der Strecke.
    • Nutzen Sie die Möglichkeit, individuelle Gefahrenstellen (z. B. scharfe Kurven, Bahnübergänge) manuell als POI zu speichern, ohne dabei auf Blitzer-Datenbanken zurückzugreifen.
    • Informieren Sie sich regelmäßig über Updates der Straßenverkehrsordnung, denn technische und rechtliche Rahmenbedingungen können sich ändern. Seriöse Hersteller und Automobilclubs bieten hierzu oft aktuelle Hinweise.
    • Prüfen Sie vor dem Kauf die Bedienungsanleitung oder die Herstellerangaben: Gibt es eine Option, kritische Funktionen gezielt auszuschalten? So vermeiden Sie böse Überraschungen im Alltag.

    Wer auf legale Features setzt und die Einstellungen im Blick behält, kann Navigationsgeräte sorgenfrei und komfortabel nutzen.

    Fazit: Was sollten Sie beim Thema Radarwarner und Navigationsgeräte in Deutschland unbedingt wissen?

    Fazit: Was sollten Sie beim Thema Radarwarner und Navigationsgeräte in Deutschland unbedingt wissen?

    Wer in Deutschland unterwegs ist, sollte sich nicht nur auf die Technik verlassen, sondern auch die rechtlichen Feinheiten im Blick behalten. Es gibt keine Ausnahme für ausländische Fahrzeuge oder Touristen – die Vorschriften gelten für alle, die auf deutschen Straßen fahren. Auch bei Navigationsgeräten, die im Ausland gekauft wurden und dort erlaubt sind, müssen Sie sich an die deutschen Regeln halten.

    • Einige Hersteller bieten für den deutschen Markt spezielle Software-Versionen an, bei denen problematische Funktionen gar nicht erst auswählbar sind. Das kann Ihnen im Zweifel Ärger ersparen.
    • Wer beruflich viel unterwegs ist, sollte sich regelmäßig über neue Urteile und technische Entwicklungen informieren. Die Rechtsprechung kann sich weiterentwickeln und neue Technologien bringen manchmal neue Fragen mit sich.
    • Im Falle eines Rechtsstreits oder bei Unsicherheiten lohnt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. So lassen sich individuelle Risiken besser einschätzen.

    Am Ende zählt nicht nur, was technisch möglich ist, sondern was rechtlich erlaubt bleibt. Umsicht und aktuelle Information sind der beste Schutz vor bösen Überraschungen.

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    FAQ zur Nutzung von Navigationsgeräten mit Radarwarner in Deutschland

    Darf ich ein Navigationsgerät mit Radarwarner während der Fahrt benutzen?

    Nein, die Nutzung eines Navigationsgeräts mit aktivierter Radarwarnfunktion während der Fahrt ist in Deutschland nach § 23 Abs. 1b StVO ausdrücklich verboten. Verstöße werden mit einem Bußgeld, Punkten und der Einziehung des Geräts geahndet.

    Ist der Besitz oder Kauf eines Navigationsgeräts mit Radarwarner verboten?

    Der Besitz und Erwerb eines Navigationsgeräts mit Radarwarnfunktion sind in Deutschland erlaubt. Das Verbot bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr.

    Welche Funktionen von Navigationsgeräten sind in Deutschland besonders kritisch?

    Verboten sind alle Funktionen, die gezielt vor aktuellen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wie mobilen oder stationären Blitzern, Laserpistolen oder Polizeikontrollen warnen. Erlaubt sind hingegen allgemeine Hinweise auf Gefahrenstellen wie Baustellen oder Unfallschwerpunkte.

    Mit welchen Strafen muss ich rechnen, wenn ich einen Radarwarner im Navi während der Fahrt benutze?

    Wird ein Radarwarner im Fahrzeug genutzt, droht ein Bußgeld von 75 Euro, ein Punkt in Flensburg sowie die Sicherstellung beziehungsweise der Einzug des Navigationsgeräts durch die Polizei.

    Wie kann ich mein Navigationsgerät legal in Deutschland verwenden?

    Stellen Sie sicher, dass die Radarwarnfunktion während der Fahrt deaktiviert ist. Nutzen Sie stattdessen legale Funktionen wie Stauwarnungen, Baustellenhinweise oder Navigationshilfen ohne Blitzerwarner. Überprüfen Sie die Einstellungen des Gerätes regelmäßig, insbesondere nach Software-Updates.

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

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    Was mich noch interessieren würde, weil das hier noch keiner angesprochen hat: Wie geht ihr eigentlich mit den automatischen Updates um? Ich hab schon öfter gelesen, dass manche Navi-Modelle die Blitzerwarnungen nach nem Update einfach wieder aktivieren, ohne dass mans direkt bemerkt. Hatte das jemand schonmal und wie habt ihr das Problem gelöst? Irgendwie ist das Ganze ja auch bisschen unübersichtlich gestaltet von den Herstellern.
    Fand den Hinweis von BlitzerNerd89 super interessant mit den automatischen Updates – das kennt man ja echt aus eigener Erfahrung. Was mir dabei noch eingefallen ist: Kaum jemand redet mal drüber, was passiert, wenn man zum Beispiel im Mietwagen unterwegs ist. Gerade im Urlaub klickt man sich da so durchs Navi-Menü, und zack, auf einmal läuft irgendeine Blitzerfunktion, die man gar nicht wollte. Wer denkt denn ehrlich gesagt im Stress des Urlaubs ständig dran, alle Menüs durchzugehen? Ich hab das tatsächlich schonmal gehabt, dass im Leihwagen nach nem Update plötzlich wieder die Warnung drin war. Da stand dann nur im Kleingedruckten was von „neuen Features“, aber konkret blitzt es dann im Ernstfall an einem selbst.

    Was ich auch wichtig finde: Wenn man mit mehreren Leuten fährt und irgendwer hat noch so eine App am Handy an, kann das für den Fahrer auch Ärger geben. Die Polizei interessiert sich ja scheinbar nicht dafür, wem das Gerät gehört – am Ende zahlt halt der, der grade am Steuer sitzt. Find ich schon irgendwie grenzwertig, weil man da auf andere eigentlich gar keinen Einfluss hat.

    Ich persönlich check die Einstellungen zwar meistens vor Abfahrt, aber man kann halt echt nie sicher sein. Diese ganze Update-Thematik könnten die Hersteller auch irgendwie transparenter machen. Ein klarer Hinweis auf die Aktivierung wär echt nicht zu viel verlangt. Naja, bleibt wohl nur übrig, immer schön wachsam zu sein und sich nicht blind auf die Technik zu verlassen.
    Also das mit den mietwagen find ich noch komplizierter als mit den normalen autos ehrlichgesagt. Weil wenn man navi im mietwagen benutzt kA wem das dann gehört und wenn ab werk schon was installiert ist dann kann man doch selber gar nix deaktiveren oder? Oder wenn jemand vor einem den wagen hatte und die radar sachen anmacht dann kriegt man das doch gar nicht so schnell raus. Und wenn dann die polizei guckt is ja auch blöd weil dann bist du am arsch obwohl du nichs gemacht hast. Also meiner meinung nach müsste es da vom verleih klar beschriftet werden „achtung, blitzer funktion“ oder so aber ich hab das noch nie gesehn. Bin jetzt auch nich der Crack mit den menüs von den neuen autos weil die bildschirme oft nich wirklich übersichtlich sind lol. Und bei ausland is ja auch noch so ne geschichte, manchmal darf mans da und manchmal nicht, ui, dann fährst du über die grenze und is direkt verboten – blick da eh nich mehr durch. Jedenfalls lieber zu vorsichtig sein sonst nimmt dir noch einer das navi weg und das kostet dann extra beim mietwagen vermieter bestimmt auch wieder Strafe oder so. Bin da immer eher Team Papierkarte, da weis man wenigstens was los ist.

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    Zusammenfassung des Artikels

    Radarwarner in Navigationsgeräten dürfen während der Fahrt in Deutschland nicht genutzt werden, sonst drohen Bußgeld, Punkte und Geräteeinzug.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Radarwarnfunktion deaktivieren: Prüfen Sie vor jeder Fahrt, ob die Radarwarnfunktion an Ihrem Navigationsgerät oder Smartphone deaktiviert ist. Die Nutzung dieser Funktion während der Fahrt ist nach § 23 Abs. 1b StVO verboten und kann zu Bußgeld, Punkten und Einzug des Geräts führen.
    2. Geräte-Updates aufmerksam verfolgen: Achten Sie bei Software- und Kartenupdates darauf, dass keine neuen Blitzerwarnfunktionen automatisch aktiviert werden. Kontrollieren Sie regelmäßig die Einstellungen, da Updates diese Features oft ohne deutlichen Hinweis einschalten.
    3. Rechtssichere Nutzung: Der Besitz, Kauf und die Installation von Navigationsgeräten mit Radarwarner sind in Deutschland erlaubt, solange Sie die Warnfunktion nicht im fahrenden Fahrzeug nutzen. Für die Reiseplanung am Schreibtisch oder außerhalb des Autos ist die Nutzung unproblematisch.
    4. Legale Alternativen nutzen: Verwenden Sie zulässige Funktionen wie Stauwarnungen, Baustellenhinweise oder die Anzeige von allgemeinen Gefahrenstellen. Diese Features sind legal und erhöhen ebenfalls die Sicherheit im Straßenverkehr.
    5. Bei Unsicherheit informieren: Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuelle Rechtslage zu Navigationsgeräten und Radarwarnern. Im Zweifelsfall oder bei Unsicherheiten hilft die Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

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