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    Dashcams, Radarwarner und Co: Was erlaubt und was verboten ist

    04.08.2025 11 mal gelesen 0 Kommentare
    • Dashcams sind zur Aufzeichnung im Auto erlaubt, dürfen aber keine dauerhafte und anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs durchführen.
    • Radarwarner und Blitzer-Apps sind während der Fahrt verboten und dürfen weder benutzt noch betriebsbereit im Fahrzeug mitgeführt werden.
    • Geräte, die ausschließlich zur Navigation dienen, sind erlaubt, solange keine Blitzerwarnfunktion aktiviert ist.

    Rechtslage zu Radarwarnern und Blitzer-Apps in Deutschland

    Radarwarner und Blitzer-Apps sind in Deutschland für Fahrzeugführer grundsätzlich verboten. Das bedeutet: Wer während der Fahrt ein Gerät oder eine App nutzt, die gezielt vor Geschwindigkeitskontrollen warnt, verstößt gegen § 23 Abs. 1c StVO. Diese Vorschrift umfasst nicht nur klassische Radarwarngeräte, sondern auch Navigationssysteme mit Blitzerwarnfunktion und spezielle Smartphone-Apps. Entscheidend ist, dass das Gerät betriebsbereit im Fahrzeug mitgeführt wird – schon das reicht für einen Verstoß.

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    Die Regelung gilt übrigens unabhängig davon, ob das Gerät tatsächlich genutzt wird oder lediglich einsatzbereit im Auto liegt. Auch die kurzfristige Aktivierung einer Blitzer-App, etwa bei einer Polizeikontrolle, kann bereits als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Besonders knifflig: Selbst Updates von Navigationsgeräten, die stationäre Blitzer anzeigen, sind kritisch zu sehen, wenn diese Funktion nicht deaktiviert ist.

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    Einige Fahrer hoffen, mit legalen Grauzonen durchzukommen – zum Beispiel, indem sie das Handy mit der Blitzer-App ausgeschaltet im Handschuhfach lassen. Doch die Behörden werten bereits die bloße Betriebsbereitschaft als Verstoß. Die Rechtsprechung ist hier ziemlich eindeutig und lässt wenig Spielraum für Ausnahmen.

    Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sämtliche Blitzerwarnfunktionen auf allen Geräten deaktivieren oder die entsprechenden Apps komplett löschen. Nur so lassen sich Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister zuverlässig vermeiden. Und noch ein Hinweis am Rande: Das Verbot gilt auch für Mietwagen und Carsharing-Fahrzeuge – unabhängig davon, wem das Gerät gehört.

    Radarwarner und Blitzer-Apps: Konsequenzen bei Nutzung

    Wer trotz des Verbots Radarwarner oder Blitzer-Apps nutzt, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen. Die Behörden kennen hier keinen Spaß – und die Strafen sind nicht zu unterschätzen. Es geht dabei nicht nur um ein kleines Bußgeld, sondern auch um weiterreichende Folgen, die viele Autofahrer zunächst gar nicht auf dem Schirm haben.

    • Bußgeld und Punkte: Die Nutzung eines betriebsbereiten Radarwarners oder einer Blitzer-App wird mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet. Das klingt erst mal überschaubar, kann aber bei Wiederholungstätern schnell problematisch werden.
    • Geräte-Einzug: Die Polizei darf das betreffende Gerät sicherstellen und – falls es sich um ein reines Radarwarngerät handelt – sogar vernichten lassen. Bei Multifunktionsgeräten wie Smartphones ist das zwar selten, aber die Gefahr besteht, insbesondere wenn das Gerät ausschließlich für die Warnfunktion genutzt wird.
    • Versicherungsprobleme: Im Falle eines Unfalls kann die Nutzung eines Radarwarners als grob fahrlässig gewertet werden. Das kann zu Kürzungen oder sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, wenn die Nutzung nachgewiesen wird.
    • Verfahren und Eintragungen: Der Punkt im Fahreignungsregister bleibt für zweieinhalb Jahre bestehen. Wer häufiger auffällt, riskiert weitere Maßnahmen bis hin zum Fahrverbot.

    Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit oder ein vermeintlicher Vorteil durch Technik kann also weitreichende Folgen haben – und im Zweifel wird es richtig teuer oder sogar existenzbedrohend.

    Direkter Vergleich: Erlaubte und verbotene Nutzung technischer Hilfsmittel im Kfz

    Gerät/Anwendung Erlaubt Verboten Konsequenzen bei Verstoß
    Radarwarner (Geräte/App/Navigation mit Blitzerwarnung)
    • Deaktivierte Funktion
    • Löschung der App/Funktion
    • Betriebsbereite Nutzung im Fahrzeug
    • Aktive Nutzung durch Fahrer oder Beifahrer
    • 75 € Bußgeld
    • 1 Punkt im Fahreignungsregister
    • Geräte-Einzug möglich
    Dashcams
    • Anlassbezogene Speicherung (z.B. bei Unfall)
    • Loop-Funktion mit automatischer Löschung
    • Daueraufzeichnung ohne konkreten Anlass
    • Veröffentlichung/Weitergabe ohne Einwilligung
    • Bußgelder wegen Datenschutzverstoß
    • Unverwertbarkeit vor Gericht möglich
    Blitzerwarnung via Radio
    • Empfang & Nutzung von Verkehrsnachrichten
    • Keine
    • Keine Sanktionen
    Soziale Medien / Foren (Blitzerhinweise)
    • Tausch von Hinweisen außerhalb der Fahrt
    • Nutzung während der Fahrt
    • Wie Radarwarner: Bußgeld, Punkt, ggf. Geräte-Einzug
    Lichthupe / Handzeichen zur Warnung
    • Kurze Warnhinweise an andere Fahrer
    • Gefährdung oder Belästigung durch Verkehrssignale
    • Bußgeld bei Missbrauch/Gefährdung

    Mitführung und Verwendung durch Beifahrer: Was gilt?

    Die Frage, ob Beifahrer Radarwarner oder Blitzer-Apps nutzen dürfen, sorgt immer wieder für Verwirrung. Tatsächlich ist die Rechtslage hier inzwischen deutlich verschärft worden. Auch Beifahrer dürfen während der Fahrt keine Blitzer-App aktiv nutzen. Das hat unter anderem das Oberlandesgericht Karlsruhe klargestellt. Entscheidend ist, ob die App zur Warnung vor Messstellen im laufenden Verkehr verwendet wird – und zwar unabhängig davon, wer das Gerät bedient.

    • Wird eine Blitzer-App auf dem Smartphone des Beifahrers genutzt, um den Fahrer gezielt zu warnen, liegt ein Verstoß vor. Die Verantwortung trifft nicht nur den Fahrer, sondern kann auch den Beifahrer betreffen.
    • Polizeikontrollen prüfen mittlerweile gezielt, ob Mitfahrer entsprechende Apps offen haben oder aktiv bedienen. Wer erwischt wird, muss mit denselben Sanktionen rechnen wie der Fahrer.
    • Die bloße Installation einer App auf dem Handy des Beifahrers ist jedoch nicht automatisch verboten, solange sie nicht während der Fahrt betriebsbereit ist oder genutzt wird.

    Wer also glaubt, das Risiko auf den Beifahrer abwälzen zu können, irrt sich. Die Behörden legen Wert darauf, dass niemand im Fahrzeug auf technische Warnungen zurückgreift – egal, auf welchem Sitzplatz.

    Auch ohne technische Hilfsmittel gibt es legale Wege, sich und andere vor Geschwindigkeitskontrollen zu warnen. Diese Methoden sind nicht nur erlaubt, sondern werden teilweise sogar von Behörden toleriert oder gefördert. Wer clever ist, nutzt diese Möglichkeiten, ohne sich strafbar zu machen.

    • Verkehrsnachrichten im Radio: Blitzerwarnungen über das Autoradio sind ausdrücklich gestattet. Viele Sender informieren regelmäßig über aktuelle Kontrollstellen – das Einschalten lohnt sich also.
    • Handzeichen und Lichthupe: Mitfahrer oder entgegenkommende Fahrer dürfen durch kurze Lichthupe oder Handzeichen auf eine Kontrolle aufmerksam machen. Allerdings sollte die Lichthupe nicht zur Gefährdung oder Belästigung anderer führen.
    • Verkehrsschilder: Offizielle Hinweisschilder wie „Radarkontrolle“ sind zulässig und werden vielerorts eingesetzt. Sie erinnern an die Einhaltung der Geschwindigkeit, ohne konkret auf eine Messstelle hinzuweisen.
    • Soziale Medien und Online-Foren: Der Austausch von Blitzerstandorten in Foren oder Gruppen ist außerhalb der Fahrt legal. Die Information darf jedoch nicht während der Fahrt genutzt werden.

    Wer sich an diese Alternativen hält, bleibt auf der sicheren Seite und muss keine Sanktionen befürchten.

    Blitzer- und Radarwarngeräte im Ausland: Unterschiedliche Regelungen

    Im europäischen Ausland ist die Rechtslage zu Blitzer- und Radarwarngeräten alles andere als einheitlich. Wer auf Reisen geht, sollte sich unbedingt vorab informieren, denn Unwissenheit schützt hier wirklich nicht vor empfindlichen Strafen. Die Unterschiede sind teils gravierend – und manchmal sogar überraschend streng.

    • Frankreich: Der Besitz und Betrieb von Radarwarngeräten ist strengstens verboten. Selbst das Mitführen von Geräten mit entsprechender Software kann zu hohen Geldbußen und zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs führen.
    • Schweiz: Hier drohen bei Nutzung oder Besitz von Radarwarnern nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch die sofortige Einziehung und Vernichtung der Geräte. Die Behörden kontrollieren konsequent.
    • Österreich: Radarwarner sind ebenfalls untersagt. Wer erwischt wird, muss mit Geldstrafen und der Sicherstellung des Geräts rechnen.
    • Großbritannien: Interessanterweise sind reine Radarwarner erlaubt, Apps mit Blitzerwarnfunktion jedoch verboten. Die Gesetzeslage ist hier besonders verwirrend und kann sich ändern.
    • Spanien und Italien: Beide Länder verbieten den Einsatz von Radarwarnern. In Spanien reicht bereits die Installation entsprechender Software für eine Strafe aus.

    Die Bußgelder variieren von Land zu Land, können aber schnell mehrere hundert Euro betragen. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Fahrverbot oder die Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Wer auf Nummer sicher gehen will, verzichtet im Ausland komplett auf Radarwarner und Blitzer-Apps – das spart Nerven, Geld und Ärger mit den Behörden.

    Dashcams im Auto: Was ist erlaubt, was ist verboten?

    Dashcams sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt, aber ihre Nutzung ist an klare Regeln gebunden. Die bloße Installation einer Kamera im Fahrzeug stellt noch kein Problem dar. Entscheidend ist jedoch, wie und wann die Aufnahmen erfolgen. Dauerhafte, anlasslose Videoaufzeichnungen sind verboten, da sie die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer verletzen und gegen Datenschutzgesetze verstoßen.

    • Erlaubt ist die sogenannte anlassbezogene Speicherung: Die Kamera darf so eingestellt sein, dass sie permanent überschreibt und nur bei einem konkreten Ereignis – etwa einem Unfall oder einer starken Erschütterung – die relevanten Sequenzen dauerhaft speichert.
    • Dashcams mit Loop-Funktion sind zulässig, sofern die Daten regelmäßig automatisch gelöscht werden und keine dauerhafte Überwachung stattfindet.
    • Die Veröffentlichung von Dashcam-Aufnahmen im Internet oder in sozialen Netzwerken ist grundsätzlich verboten, sofern darauf Personen, Kennzeichen oder andere identifizierbare Merkmale zu sehen sind. Das gilt selbst dann, wenn der Vorfall spektakulär erscheint.
    • Die Aufzeichnung des Fahrzeuginnenraums ist besonders heikel: Hier greifen zusätzliche Datenschutzbestimmungen, insbesondere wenn Mitfahrer oder Dritte ohne deren Wissen gefilmt werden.
    • Bei Parküberwachung (Parkmodus) muss die Kamera so eingestellt sein, dass sie nur bei Bewegung oder Erschütterung aktiviert wird. Eine durchgehende Überwachung des öffentlichen Raums ist nicht zulässig.

    Wer sich an diese Vorgaben hält, kann Dashcams legal nutzen und im Ernstfall von den Aufnahmen profitieren – ohne sich rechtlich angreifbar zu machen.

    Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel: Was sagt die aktuelle Rechtsprechung?

    Dashcam-Aufnahmen sind vor deutschen Gerichten mittlerweile als Beweismittel anerkannt – allerdings nicht bedingungslos. Die Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2018, hat hier für mehr Klarheit gesorgt. Demnach dürfen Videoaufnahmen aus Dashcams grundsätzlich zur Aufklärung von Verkehrsunfällen verwendet werden, auch wenn sie datenschutzrechtlich problematisch entstanden sind.

    • Einzelfallentscheidung: Gerichte prüfen stets individuell, ob eine Dashcam-Aufnahme im konkreten Fall verwertet werden darf. Dabei wird abgewogen, wie schwer der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte wiegt und wie hoch das Interesse an der Wahrheitsfindung ist.
    • Verwertbarkeit trotz Datenschutzverstoß: Selbst wenn eine Aufnahme nicht vollständig datenschutzkonform erstellt wurde, kann sie dennoch als Beweis zugelassen werden, wenn sie für die Aufklärung des Sachverhalts entscheidend ist.
    • Keine automatische Zulassung: Die Gerichte lehnen es ab, Dashcam-Aufnahmen pauschal als Beweismittel zu akzeptieren. Es kommt immer auf die Umstände an, etwa die Dauer der Aufzeichnung und die Art des festgehaltenen Geschehens.
    • Relevanz für Versicherungen: Auch Kfz-Versicherer akzeptieren Dashcam-Aufnahmen zunehmend als Grundlage für die Schadenregulierung, sofern die Aufnahmen das Unfallgeschehen klar dokumentieren.

    Wer also im Streitfall auf Dashcam-Material setzt, sollte wissen: Es gibt keine Garantie für die Verwertbarkeit – aber die Chancen stehen heute deutlich besser als noch vor wenigen Jahren.

    Datenschutz und Dashcams: Worauf müssen Nutzer achten?

    Wer eine Dashcam im Auto betreibt, muss sich zwingend mit dem Datenschutz auseinandersetzen. Die rechtlichen Anforderungen sind komplex und verlangen vom Nutzer aktives Handeln. Ein paar Klicks in den Einstellungen reichen oft nicht aus, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein.

    • Informationspflicht: Autofahrer sind verpflichtet, Mitfahrer und – falls technisch möglich – auch Dritte darüber zu informieren, dass eine Kamera im Fahrzeug aufzeichnet. Ein sichtbarer Hinweis im Fahrzeug kann sinnvoll sein, ist aber rechtlich nicht immer ausreichend.
    • Speicherort und Zugriff: Die Aufnahmen sollten ausschließlich lokal auf der Kamera oder einer Speicherkarte gesichert werden. Eine automatische Übertragung in die Cloud oder auf externe Server ist datenschutzrechtlich problematisch, besonders wenn die Server außerhalb der EU stehen.
    • Minimierung der Daten: Es dürfen nur so viele Daten wie unbedingt nötig erhoben werden. Nutzer sollten darauf achten, dass keine unnötigen Bereiche (z. B. Gehwege, angrenzende Grundstücke) gefilmt werden. Viele moderne Dashcams bieten eine gezielte Bildausschnittswahl.
    • Kein Teilen ohne Einwilligung: Die Weitergabe oder Veröffentlichung von Aufnahmen – etwa in sozialen Netzwerken oder Messenger-Gruppen – ist ohne ausdrückliche Zustimmung aller erkennbaren Personen unzulässig. Das gilt auch für Kennzeichen und andere identifizierbare Merkmale.
    • Löschfristen beachten: Aufnahmen müssen gelöscht werden, sobald sie nicht mehr für den ursprünglichen Zweck (z. B. Beweissicherung nach einem Unfall) benötigt werden. Eine automatische Löschfunktion hilft, diese Pflicht einzuhalten.

    Wer diese Vorgaben ernst nimmt, schützt nicht nur sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen, sondern trägt auch dazu bei, das Vertrauen in moderne Technik im Straßenverkehr zu stärken.

    Praktische Beispiele: Sanktionen und Zulässigkeit im Alltag

    Im Alltag zeigt sich, wie unterschiedlich die Behörden bei Kontrollen und Vorfällen mit Dashcams, Radarwarnern und Blitzer-Apps umgehen. Es gibt zahlreiche Situationen, in denen die Grenzen zwischen erlaubt und verboten schnell überschritten werden – manchmal sogar unbemerkt.

    • Beispiel Dashcam bei Parkschäden: Wird das Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz beschädigt und die Dashcam hat den Vorfall aufgezeichnet, kann die Polizei die Aufnahme anfordern. Ist die Kamera jedoch so eingestellt, dass sie dauerhaft das Umfeld überwacht, kann das als unzulässige Überwachung gewertet werden. Die Folge: Die Aufnahme wird eventuell nicht berücksichtigt und es droht ein Bußgeld wegen Datenschutzverstoß.
    • Blitzer-App im Ausland: Ein deutscher Autofahrer wird in Frankreich mit einer aktiven Blitzer-App auf dem Handy erwischt. Neben einer hohen Geldstrafe wird das Gerät beschlagnahmt. In einigen Fällen kann sogar das Fahrzeug vorübergehend einbehalten werden, bis die Strafe bezahlt ist.
    • Radarwarner im Mietwagen: Wer einen Mietwagen im Ausland nutzt und dort ein fest installiertes Radarwarngerät entdeckt, sollte das Gerät sofort deaktivieren oder entfernen lassen. Wird der Fahrer bei einer Kontrolle erwischt, haftet er – unabhängig davon, ob das Gerät vom Vermieter stammt.
    • Dashcam-Aufnahme bei Unfallflucht: Kommt es zu einer Unfallflucht und die Dashcam liefert die entscheidenden Hinweise zur Identität des Verursachers, kann die Polizei die Aufnahme beschlagnahmen. Gerichte neigen in solchen Fällen dazu, die Aufnahmen zuzulassen, da das öffentliche Interesse an der Aufklärung überwiegt.
    • Private Weitergabe von Dashcam-Videos: Ein Autofahrer schickt einem Freund ein Dashcam-Video, auf dem ein gefährliches Überholmanöver zu sehen ist. Der Freund veröffentlicht das Video in sozialen Netzwerken. Hier drohen dem ursprünglichen Fahrer rechtliche Konsequenzen, da die Weitergabe ohne Einwilligung der gefilmten Personen erfolgte.

    Im Alltag ist also Fingerspitzengefühl gefragt: Schon kleine Nachlässigkeiten können zu Sanktionen führen oder dazu, dass eigentlich hilfreiche Aufnahmen nicht verwertet werden dürfen.

    Empfehlungen für den sicheren und legalen Einsatz von Dashcams, Radarwarnern und Co

    Für einen rechtssicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Dashcams, Radarwarnern und ähnlichen Geräten lohnt es sich, auf Details zu achten, die oft übersehen werden. Wer Technik clever einsetzt, schützt sich nicht nur vor Strafen, sondern auch vor bösen Überraschungen im Ernstfall.

    • Geräteauswahl: Setzen Sie auf Modelle, die explizit mit Datenschutzfunktionen ausgestattet sind, etwa mit einstellbaren Aufnahmewinkeln oder automatischer Ereigniserkennung. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob Updates für Software und Datenschutz bereitgestellt werden.
    • Regelmäßige Überprüfung: Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen die Einstellungen Ihrer Geräte. Gerade nach Software-Updates können sich Funktionen verändern, die rechtlich relevant sind.
    • Dokumentation für den Notfall: Bewahren Sie eine kurze Anleitung oder einen Nachweis über die Konfiguration Ihrer Dashcam im Fahrzeug auf. So können Sie bei einer Kontrolle nachweisen, dass die Kamera datenschutzkonform arbeitet.
    • Grenzüberschreitende Fahrten: Informieren Sie sich vor jeder Auslandsreise gezielt über die aktuelle Gesetzeslage im jeweiligen Land. Manche Länder ändern ihre Vorschriften kurzfristig – aktuelle Informationen finden Sie meist auf den Webseiten der Automobilclubs oder Botschaften.
    • Technische Wartung: Achten Sie darauf, dass Speicherkarte und Akku Ihrer Dashcam regelmäßig geprüft und bei Bedarf ersetzt werden. Fehlfunktionen im entscheidenden Moment können sonst teure Folgen haben.
    • Vermeidung von Ablenkung: Platzieren Sie Dashcams und andere Geräte so, dass sie Ihr Sichtfeld nicht beeinträchtigen und Sie während der Fahrt nicht ablenken. Auch kleine Halterungen können im Ernstfall als Mitursache für einen Unfall gewertet werden.
    • Rechtliche Beratung: Im Zweifel lohnt sich die Nachfrage bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, insbesondere wenn Sie eine Dashcam als Beweismittel nutzen möchten oder eine Kontrolle ansteht.

    Mit diesen Schritten sichern Sie sich nicht nur gegen rechtliche Risiken ab, sondern sorgen auch dafür, dass moderne Technik im Auto zum echten Vorteil wird – und nicht zum Stolperstein.

    Fazit: Was Sie bei Nutzung moderner Technik im Auto unbedingt beachten müssen

    Fazit: Was Sie bei Nutzung moderner Technik im Auto unbedingt beachten müssen

    Moderne Technik im Auto bringt nicht nur Komfort, sondern auch eine neue Verantwortungsebene mit sich. Es reicht längst nicht mehr, sich nur an die Bedienungsanleitung zu halten – die rechtlichen und technischen Anforderungen entwickeln sich ständig weiter. Wer hier nicht am Ball bleibt, riskiert schnell, in eine Grauzone zu geraten oder sogar empfindliche Sanktionen zu kassieren.

    • Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Geräte nach Software-Updates noch den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Automatische Funktionen können sich ändern, ohne dass Sie es merken.
    • Hinterfragen Sie, ob Zusatzfunktionen wie GPS-Tracking, Cloud-Uploads oder Mikrofonaufnahmen tatsächlich notwendig sind – oft reichen die Basisfunktionen völlig aus und minimieren rechtliche Risiken.
    • Behalten Sie im Blick, dass die Gesetzeslage nicht nur national, sondern auch regional unterschiedlich sein kann. Selbst innerhalb Deutschlands gibt es teils abweichende Auslegungen und Schwerpunktkontrollen.
    • Nutzen Sie Technik als Unterstützung, aber verlassen Sie sich nicht blind darauf. Die beste Prävention gegen Bußgelder und Ärger bleibt ein vorausschauendes, regelkonformes Fahrverhalten.

    Wer sich regelmäßig informiert, kritisch hinterfragt und Technik mit Augenmaß einsetzt, bleibt auch im Dschungel neuer Vorschriften auf der sicheren Seite – und fährt entspannter.

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    FAQ zu Technik im Auto: Recht und Praxis

    Sind Radarwarner und Blitzer-Apps in Deutschland erlaubt?

    Nein, die Nutzung von Radarwarnern und Blitzer-Apps ist in Deutschland für Fahrer sowie aktiv für Beifahrer verboten. Bereits das betriebsbereite Mitführen solcher Geräte oder Apps im Fahrzeug gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld sowie einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet.

    Welche Strafen drohen bei der Nutzung von Radarwarnern?

    Bei Verstoß drohen ein Bußgeld von 75 Euro, ein Punkt im Fahreignungsregister sowie unter Umständen die Sicherstellung des Geräts. Besonders bei reinen Radarwarnern kann das Gerät von der Polizei beschlagnahmt und vernichtet werden.

    Darf ich eine Dashcam im Auto verwenden?

    Dashcams sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie datenschutzkonform eingesetzt werden. Daueraufzeichnungen ohne konkreten Anlass sind verboten. Es sollte nur ereignisbezogen gespeichert werden, etwa im Fall eines Unfalls, und die Daten sollten automatisch überschrieben werden. Die Persönlichkeitsrechte Dritter müssen stets gewahrt bleiben.

    Sind Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zulässig?

    Dashcam-Aufnahmen können vor Gericht als Beweismittel anerkannt werden, wenn sie datenschutzkonform erstellt wurden. Ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen führt nicht automatisch zur Unzulässigkeit, die Gerichte entscheiden im Einzelfall, ob die Aufnahme verwertet wird.

    Welche legalen Alternativen gibt es zu Radarwarnern und Blitzer-Apps?

    Erlaubte Alternativen sind die Nutzung von Verkehrsnachrichten im Radio sowie das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer durch kurze Handzeichen oder die Lichthupe, sofern andere nicht gefährdet oder belästigt werden.

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    Zusammenfassung des Artikels

    Radarwarner und Blitzer-Apps sind für Fahrer in Deutschland verboten; schon die betriebsbereite Mitnahme wird mit 75 € Bußgeld und einem Punkt geahndet.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Radarwarner und Blitzer-Apps vermeiden: Nutzen Sie während der Fahrt in Deutschland keine Radarwarner oder Blitzer-Apps – auch nicht in Form von Navigationssystemen mit aktivierter Warnfunktion. Bereits die betriebsbereite Mitführung solcher Geräte im Fahrzeug ist verboten und kann mit Bußgeld, Punkten und sogar Geräte-Einzug geahndet werden.
    2. Dashcams richtig einsetzen: Verwenden Sie Dashcams ausschließlich anlassbezogen, zum Beispiel bei einem Unfall oder einer plötzlichen Erschütterung. Achten Sie darauf, dass die Kamera im Loop-Modus läuft und Aufnahmen automatisch überschreibt, um Datenschutzverstöße zu vermeiden.
    3. Legale Alternativen nutzen: Lassen Sie sich vor Geschwindigkeitskontrollen ausschließlich über Verkehrsnachrichten im Radio informieren. Der Austausch von Blitzerstandorten in sozialen Medien oder Foren ist nur außerhalb der Fahrt erlaubt, nicht während der Fahrt.
    4. Rechtslage im Ausland prüfen: Informieren Sie sich vor Fahrten ins Ausland über die dort geltenden Gesetze zu Radarwarnern, Blitzer-Apps und Dashcams. In vielen Ländern drohen hohe Strafen oder sogar Fahrzeugbeschlagnahmung bereits beim bloßen Besitz entsprechender Geräte oder Apps.
    5. Datenschutz bei Dashcams beachten: Informieren Sie Mitfahrer über die Aufzeichnung, vermeiden Sie die Veröffentlichung von Aufnahmen ohne Einwilligung der gefilmten Personen und löschen Sie nicht mehr benötigte Videos zeitnah. So bleiben Sie datenschutzkonform und vermeiden Bußgelder.

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