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    Blitzerwarner verstecken: Was ist erlaubt und was nicht?

    23.07.2025 90 mal gelesen 3 Kommentare
    • Das bloße Mitführen eines Blitzerwarners im Fahrzeug ist in Deutschland verboten.
    • Das Verstecken oder Verbergen eines betriebsbereiten Blitzerwarners ändert nichts an der Rechtslage.
    • Apps oder Navigationsgeräte mit Blitzerwarnfunktion dürfen während der Fahrt nicht genutzt werden.

    Gesetzliche Regelungen zum Verstecken von Blitzerwarnern: Was gilt wirklich?

    Gesetzliche Regelungen zum Verstecken von Blitzerwarnern: Was gilt wirklich?

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    Wer einen Blitzerwarner im Auto nutzt oder versteckt, sollte sich mit den rechtlichen Feinheiten auskennen – und die sind in Deutschland eindeutig geregelt. Laut § 23 Abs. 1c StVO ist es verboten, betriebsbereite Blitzerwarner im Fahrzeug mitzuführen. Das Verbot umfasst sowohl die Nutzung als auch das bloße Bereithalten, unabhängig davon, ob das Gerät sichtbar oder versteckt ist. Das heißt: Auch ein im Handschuhfach, unter dem Sitz oder hinter der Verkleidung verborgener, aber funktionsfähiger Blitzerwarner verstößt gegen die Vorschriften.

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    Die Behörden werten das Verstecken nicht als legalen Trick, sondern als Umgehung des Gesetzes. Wird ein betriebsbereites Gerät bei einer Kontrolle entdeckt, spielt es keine Rolle, wie raffiniert es platziert wurde – die Strafe folgt trotzdem. In der Praxis bedeutet das: Verstecken schützt nicht vor Bußgeld, Punkten oder Beschlagnahmung. Die Polizei darf den Warner einziehen und ein Bußgeld verhängen, selbst wenn das Gerät nicht genutzt, sondern nur transportiert wird.

    Wichtig: Auch Apps auf dem Smartphone, die Radarfallen anzeigen, sind von diesem Verbot erfasst, sobald sie während der Fahrt aktiviert sind. Wer glaubt, mit einer besonders cleveren Einbauweise auf der sicheren Seite zu sein, irrt also gewaltig. Das Gesetz zielt ausdrücklich auf die betriebsbereite Verfügbarkeit ab – und nicht auf die Sichtbarkeit.

    Zusammengefasst: Das Verstecken eines Blitzerwarners im Fahrzeug ist in Deutschland nicht erlaubt, wenn das Gerät einsatzbereit ist. Die Gesetzeslage ist hier glasklar und lässt keine Schlupflöcher für versteckte Technik zu.

    Was zählt als „Verstecken“ – und wo beginnt strafbares Verhalten?

    Was zählt als „Verstecken“ – und wo beginnt strafbares Verhalten?

    Das reine „Verstecken“ eines Blitzerwarners ist rechtlich betrachtet keine Grauzone, sondern ein klar umrissener Tatbestand. Entscheidend ist nicht, ob das Gerät offen sichtbar oder kunstvoll verborgen ist, sondern ob es betriebsbereit im Fahrzeug mitgeführt wird. Die Gesetzgebung unterscheidet dabei nicht zwischen offenem Liegenlassen und raffinierter Tarnung.

    Als „Verstecken“ gilt jede Maßnahme, die das Gerät der direkten Sicht entzieht, zum Beispiel:

    • Einbau hinter Armaturen oder Verkleidungen
    • Platzierung im Handschuhfach, unter Sitzen oder in Hohlräumen
    • Verwendung von blickdichten Hüllen oder Taschen
    • Integration in scheinbar harmlose Alltagsgegenstände (z.B. Brillenetui, Powerbank)

    Strafbares Verhalten beginnt exakt in dem Moment, in dem ein betriebsbereiter Blitzerwarner – egal wie gut versteckt – im Fahrzeug vorhanden ist. Es spielt keine Rolle, ob das Gerät während der Fahrt eingeschaltet ist oder nur transportiert wird. Selbst der Versuch, das Gerät bei einer Kontrolle schnell zu verstecken, wird als Ordnungswidrigkeit gewertet.

    Wichtig: Auch bei Festeinbauten oder besonders unauffälligen Lösungen bleibt das Risiko bestehen. Die Polizei darf bei Verdacht das Fahrzeug durchsuchen und technische Hilfsmittel zur Aufspürung nutzen. Wer also glaubt, durch geschicktes Verstecken auf der sicheren Seite zu sein, irrt – das Gesetz kennt hier keine Ausnahmen.

    Vor- und Nachteile des Versteckens von Blitzerwarnern im Fahrzeug

    VorteileNachteile
    Schutz des Geräts vor DiebstahlVerstoß gegen § 23 Abs. 1c StVO – verboten und bußgeldbewehrt
    Gerät ist für Mitfahrer oder Unbefugte nicht sichtbarPolizei darf bei Verdacht das Fahrzeug durchsuchen und das Gerät beschlagnahmen
    Verringertes Risiko, dass Dritte auf verbotene Technik aufmerksam werdenAuch versteckte, aber betriebsbereite Geräte sind illegal – Sichtbarkeit spielt keine Rolle
    Vorübergehende Sicherheit vor spontanen Kontrollen unkundiger Dritter75 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg bei Entdeckung
    -Versicherung kann Leistungen im Schadensfall verweigern
    -Indirekte Spuren (Kabel, Halterungen, Apps) können Verdacht erregen
    -Technische Hilfsmittel der Polizei erschweren das unentdeckte Mitführen

    Risiko Diebstahl: Warum ein versteckter Blitzerwarner nicht automatisch erlaubt ist

    Risiko Diebstahl: Warum ein versteckter Blitzerwarner nicht automatisch erlaubt ist

    Viele Autofahrer glauben, dass das Verstecken eines Blitzerwarners nicht nur vor neugierigen Blicken schützt, sondern auch vor rechtlichen Konsequenzen. Doch dieser Ansatz greift zu kurz – und zwar aus mehreren Gründen, die oft übersehen werden.

    • Diebstahlschutz ist kein Freifahrtschein: Wer seinen Blitzerwarner vor Dieben versteckt, schützt zwar das Gerät vor unbefugtem Zugriff, bewegt sich aber rechtlich keinen Millimeter sicherer. Der Diebstahlschutz und die Gesetzeslage laufen hier komplett aneinander vorbei. Selbst wenn das Gerät nie gefunden wird, bleibt das Risiko einer Entdeckung durch professionelle Kontrollen bestehen.
    • Moderne Technik entlarvt Verstecke: Spezialisierte Polizeieinheiten nutzen heute Geräte, die elektromagnetische Signale oder ungewöhnliche Verkabelungen im Auto aufspüren können. Ein noch so gut versteckter Blitzerwarner ist also längst nicht mehr unsichtbar – und ein Dieb muss nicht zwangsläufig der Erste sein, der ihn findet.
    • Versicherungstechnische Stolperfallen: Wird ein versteckter Blitzerwarner gestohlen und dabei das Fahrzeug beschädigt, kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung kürzen oder verweigern. Der Grund: Der Besitz und das Mitführen solcher Geräte widersprechen in vielen Policen den Vertragsbedingungen.
    • Indirekte Hinweise durch Zubehör: Auch scheinbar harmlose Spuren wie Halterungen, Kabel oder Apps auf dem Smartphone können bei einer Kontrolle auf einen versteckten Blitzerwarner hindeuten. Wer glaubt, mit einem Versteck alles richtig zu machen, unterschätzt diese Details oft.

    Fazit: Ein Versteck schützt vor Diebstahl, aber nicht vor rechtlichen Folgen. Im Gegenteil: Es kann sogar zusätzliche Probleme mit sich bringen, die viele Autofahrer gar nicht auf dem Schirm haben.

    Diskrete Platzierung vs. Festeinbau: Welche Methoden sind rechtlich unbedenklich?

    Diskrete Platzierung vs. Festeinbau: Welche Methoden sind rechtlich unbedenklich?

    Wer nach legalen Alternativen sucht, um sich vor Blitzern zu schützen, sollte sich von der Idee verabschieden, Radarwarner – egal ob diskret platziert oder fest eingebaut – im Fahrzeug zu verwenden. Die rechtlich unbedenklichen Methoden unterscheiden sich deutlich von den verbotenen Geräten und setzen auf Prävention statt Umgehung.

    • Verkehrszeichenerkennung: Viele moderne Fahrzeuge verfügen über Systeme, die Verkehrszeichen wie Tempolimits erkennen und anzeigen. Diese Funktionen sind legal, da sie keine Radar- oder Lasersignale detektieren, sondern auf Kameratechnik basieren.
    • Festeinbau von Assistenzsystemen: Ein Festeinbau ist nur dann erlaubt, wenn es sich um herstellerseitig zugelassene Fahrerassistenzsysteme handelt, die keine spezifische Warnung vor Blitzern ausgeben. Dazu zählen z.B. Abstandshalter, Notbremsassistenten oder Spurhaltewarner.
    • Navigation mit legalen Hinweisen: Navigationsgeräte, die lediglich auf bekannte Gefahrenstellen oder Unfallschwerpunkte hinweisen, bewegen sich im rechtlichen Rahmen – solange sie keine Echtzeit-Blitzerwarnungen liefern.
    • Manuelle Kontrolle: Die sicherste und unbedenklichste Methode bleibt, die Geschwindigkeit selbst im Blick zu behalten und sich an die Verkehrsregeln zu halten. So kann auf technische Hilfsmittel komplett verzichtet werden.

    Wichtig: Jegliche technische Lösung, die explizit und aktuell vor Radarfallen warnt, ist in Deutschland nicht erlaubt – unabhängig davon, wie geschickt sie eingebaut oder getarnt ist. Wer sich für legale Alternativen entscheidet, bleibt auf der sicheren Seite und spart sich unnötigen Ärger.

    Praktische Beispiele: Wie verhalten sich Fahrer im Alltag und was droht bei Entdeckung?

    Praktische Beispiele: Wie verhalten sich Fahrer im Alltag und was droht bei Entdeckung?

    Im Alltag greifen manche Autofahrer zu kreativen Lösungen, um Blitzerwarner zu verbergen. Da werden Geräte morgens schnell aus dem Sichtfeld genommen, vor dem Parken in Jackentaschen gesteckt oder mit Magneten unter dem Sitz befestigt. Einige gehen noch weiter und nutzen Fächer im Kofferraum oder spezielle Verkleidungen, die auf den ersten Blick harmlos wirken. In seltenen Fällen werden sogar eigens Kabelkanäle verlegt, um den Eindruck von Werksausstattung zu erwecken.

    • Routinekontrollen: Bei Verkehrskontrollen fragen Polizisten gezielt nach elektronischen Geräten. Verdächtige Halterungen, Kabel oder Apps auf dem Handy können Nachforschungen auslösen. Wer dann nervös wird oder widersprüchliche Angaben macht, zieht oft zusätzliche Aufmerksamkeit auf sich.
    • Fahrzeugdurchsuchung: Besteht ein konkreter Verdacht, durchsuchen Beamte das Auto – auch an ungewöhnlichen Stellen. Sie setzen dabei auf Erfahrung und Technik, um versteckte Geräte aufzuspüren. Selbst scheinbar clevere Verstecke bieten keinen sicheren Schutz.
    • Folgen bei Entdeckung: Wird ein betriebsbereiter Blitzerwarner gefunden, drohen ein Bußgeld von 75 Euro1 und ein Punkt in Flensburg. Das Gerät wird meist sofort beschlagnahmt. Wer sich uneinsichtig zeigt oder bereits auffällig geworden ist, muss mit strengeren Maßnahmen rechnen.
    • Langfristige Konsequenzen: Neben dem Bußgeld kann die Entdeckung auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Manche Versicherer werten die Nutzung verbotener Technik als grobe Fahrlässigkeit und verweigern im Schadensfall Leistungen.

    Im Alltag zeigt sich: Die Versuchung, Radarwarner zu verstecken, ist groß – doch das Risiko bleibt hoch und die Strafen sind spürbar.

    1 Quelle: Bußgeldkatalog.de, Stand 2024

    Sicher und legal: Empfehlungen für den Umgang mit Blitzerwarnern im Fahrzeug

    Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte einige Grundregeln beachten, um nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten und dennoch einen kühlen Kopf im Straßenverkehr zu bewahren. Hier sind Empfehlungen, die im Alltag wirklich weiterhelfen:

    • Vor dem Kauf informieren: Prüfe, ob das gewünschte Gerät ausschließlich legale Funktionen bietet. Herstellerangaben und unabhängige Testberichte geben Aufschluss, ob ein Produkt unbedenklich ist.
    • Software regelmäßig aktualisieren: Bei Navigationssystemen oder Fahrerassistenzsystemen lohnt sich ein Update, damit sie aktuelle Verkehrszeichen und Tempolimits korrekt anzeigen. So bist du technisch auf dem neuesten Stand, ohne gegen Vorschriften zu verstoßen.
    • Verzicht auf riskante Apps: Lösche oder deaktiviere Anwendungen, die explizit vor Blitzern warnen, bevor du dich ans Steuer setzt. So vermeidest du unnötige Unsicherheiten bei Kontrollen.
    • Fahrzeugausstattung bewusst wählen: Setze auf Assistenzsysteme, die von Werk aus integriert und zugelassen sind. Sie unterstützen dich legal und zuverlässig im Straßenverkehr.
    • Eigenverantwortung stärken: Mache es dir zur Gewohnheit, Tempolimits aktiv wahrzunehmen und einzuhalten. So brauchst du keine technischen Hilfsmittel, die dich in rechtliche Grauzonen bringen könnten.
    • Im Ausland informieren: Informiere dich vor Fahrten ins Ausland über die dortigen Regelungen zu Blitzerwarnern und ähnlichen Geräten. Die Vorschriften variieren stark und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

    Mit diesen Empfehlungen bist du nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern schützt auch dein Fahrzeug und deinen Führerschein vor unnötigen Risiken.

    Fazit: Blitzerwarner im Auto – was ist beim Verstecken erlaubt, was nicht?

    Fazit: Blitzerwarner im Auto – was ist beim Verstecken erlaubt, was nicht?

    Wer sich mit dem Gedanken trägt, einen Blitzerwarner im Fahrzeug zu verstecken, sollte wissen: Die rechtlichen Grenzen sind eindeutig und lassen wenig Spielraum für Interpretationen. Es gibt jedoch einige weniger offensichtliche Aspekte, die im Alltag oft untergehen und dennoch entscheidend sein können.

    • Herstellerseitige Deaktivierung: Manche Geräte lassen sich so konfigurieren, dass sie bestimmte Funktionen abschalten. Wird ein Blitzerwarner ausschließlich als GPS-Logger oder Fahrtenbuch genutzt und ist die Warnfunktion nachweislich deaktiviert, entfällt das Risiko einer Ordnungswidrigkeit. Ein entsprechender Nachweis sollte jedoch stets mitgeführt werden.
    • Technische Umrüstung: Einige Werkstätten bieten an, Blitzerwarner so umzubauen, dass sie nur noch als legale Zubehörteile dienen. Wer einen Altbestand besitzt, kann diesen Weg nutzen, um auf der sicheren Seite zu sein.
    • Beweissicherung bei Kontrollen: Im Falle einer Kontrolle empfiehlt es sich, technische Nachweise oder Herstellerbescheinigungen griffbereit zu haben. Das erleichtert die Kommunikation mit den Behörden und kann Missverständnisse vermeiden.
    • Aufklärung im Bekanntenkreis: Es ist ratsam, Mitfahrer oder Familienmitglieder über die rechtliche Lage zu informieren, falls diese eigene Geräte mitführen. So lassen sich ungewollte Risiken vermeiden, die durch Unwissenheit entstehen.

    Unterm Strich bleibt: Nur wer sämtliche Warnfunktionen deaktiviert oder auf legale Alternativen setzt, bewegt sich im grünen Bereich. Wer dagegen auf versteckte Technik vertraut, riskiert mehr als nur ein Bußgeld – nämlich auch Ärger mit Versicherungen und Behörden.

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    FAQ: Blitzerwarner im Auto – Recht, Risiko und sichere Alternativen

    Ist es legal, einen Blitzerwarner im Auto zu verstecken?

    Nein, das Verstecken eines betriebsbereiten Blitzerwarners im Auto ist in Deutschland unabhängig vom Versteck verboten. Die rechtliche Grundlage liefert § 23 Abs. 1c StVO: Bereits das Mitführen eines betriebsbereiten Geräts – auch wenn es nicht sichtbar ist – stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Welche Konsequenzen drohen bei Entdeckung eines versteckten Blitzerwarners?

    Wer mit einem betriebsbereiten Blitzerwarner im Fahrzeug erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg. Das Gerät wird beschlagnahmt und unter Umständen kann die Versicherung im Schadensfall Leistungen verweigern.

    Darf ich einen ausgeschalteten Blitzerwarner transportieren?

    Ein ausgeschalteter Blitzerwarner darf nur dann im Auto transportiert werden, wenn er tatsächlich nicht betriebsbereit ist, also beispielsweise kein Akku und keine Verbindung zur Stromquelle vorhanden ist. Andernfalls ist bereits das Mitführen einer betriebsbereiten Variante verboten.

    Welche Alternativen zum Blitzerwarner sind legal?

    Erlaubt sind Systeme zur Verkehrszeichenerkennung, die von Fahrzeugherstellern angeboten werden, sowie Navigationsgeräte, die keine Echtzeit-Blitzerwarnungen anzeigen. Die sicherste Alternative bleibt das vorschriftsmäßige Fahren und das Einhalten der Verkehrsregeln.

    Gibt es Besonderheiten beim Verstecken von Blitzerwarner-Apps auf dem Smartphone?

    Auch das Nutzen oder Bereithalten von Apps, die vor Blitzern warnen, ist während der Fahrt verboten, unabhängig davon, ob das Handy sichtbar ist oder die App „versteckt“ im Hintergrund läuft. Bei Kontrollen können Apps als Beweis für ein ordnungswidriges Verhalten dienen.

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

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    Ich kann verstehen was du meinst, aber letztlich bringt es ja echt nix, wenn wie hier gesagt wird schon die Kabel oder Halterungen Alarm auslösen können – egal wie gut man das Zeug versteckt, die Polizei findet’s doch meistens.
    Also ich finde grad den Punkt mit den Versicherungen spannend, auf den zuvor noch keiner so richtig eingegangen ist. Dass einem da im Fall der Fälle der Schutz flöten gehen kann, haben glaub ich echt viele gar nicht aufm Schirm. Die meisten denken doch eher nur daran, wie sie die Dinger möglichst gut verstecken können, damit die Polizei nix merkt. Aber wenn dann durch Diebstahl oder sonst was ein Schaden am Auto ist und der Versicherer rausfindet, dass man so ein Teil drin hatte... gute Nacht. Da kann es dann schnell richtig teuer werden und es ist wahrscheinlich schwer da noch rauszureden – die haben doch ihre Leute, die genau auf sowas achten. Mir wär das viel zu heikel, ehrlich gesagt, auch wenn ich nachvollziehen kann, warum manche trotzdem zu solchen "Tricks" greifen. Aber ob man für die paar gesparten Punkte oder Euros das ganze Theater riskieren will, steht für mich echt in keinem guten Verhältnis.
    Man merkt wirklich, wie unterschiedlich die Leute das Thema sehen. Ich schlies mich da eher an das, was hier noch nicht so zur Sprache gekommen ist: Was macht man denn, wenn man zum Beispiel mit nem Mietwagen unterwegs ist oder öfter mal als Beifahrer im Auto von Freunden sitzt – meistens wissen die gar nicht, dass da vielleicht ne Blitzer-App auf deinem Handy läuft oder dass du irgendwo noch so ‘nen uralten Warner rumfliegen hast. In solchen Fällen ist das ja total blöd, weil es reicht ja schon, wenn sowas betriebsbereit mitgeführt wird, siehe Artikel, und dann können ALLE im Auto Stress bekommen.

    Ich frag mich echt, ob das vielen überhaupt so klar ist, wie leicht die Polizei mittlerweile solche Geräte findet. Mein Kumpel wurde mal angehalten und hatte nichts mehr im Auto, aber allein weil noch so ‘ne alte Handyhalterung da geklebt hat, wurde extra nachgefragt. Ist natürlich übertrieben, aber zeigt halt, wie schnell man verdächtig wirkt. Und am Ende ist’s so wie immer: Die wirklich cleveren Methoden bringen meistens eh nichts außer zusätzlichem Ärger, falls man doch erwischt wird. Ich hab früher auch mal mit den Blitzer-Apps geliebäugelt, aber ehrlich, lohnt den Ärger nicht. Dann lieber auf die Verkehrszeichen achten und sich den Stress sparen.

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    Zusammenfassung des Artikels

    Das Verstecken betriebsbereiter Blitzerwarner im Auto ist in Deutschland verboten und schützt nicht vor Strafe; das Gesetz lässt keine Ausnahmen zu.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Verstecken schützt nicht vor Strafe: In Deutschland ist das Mitführen eines betriebsbereiten Blitzerwarners im Fahrzeug grundsätzlich verboten – unabhängig davon, wie gut das Gerät versteckt ist. Auch Verstecke wie Handschuhfach, Sitzpolster oder hinter der Verkleidung sind kein legaler Ausweg.
    2. Auch ausgeschaltete Geräte können kritisch sein: Selbst wenn der Blitzerwarner nicht aktiv genutzt wird, gilt bereits das Bereithalten eines betriebsbereiten Geräts als Ordnungswidrigkeit. Bei einer Kontrolle drohen Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und die Beschlagnahmung des Geräts.
    3. Indirekte Hinweise vermeiden: Halterungen, Kabel oder entsprechende Apps auf dem Smartphone können bei einer Polizeikontrolle Verdacht erregen. Auch diese Spuren werden von den Behörden gezielt überprüft.
    4. Versicherungsschutz kann entfallen: Wird ein versteckter Blitzerwarner entdeckt oder gestohlen und dabei das Fahrzeug beschädigt, kann die Versicherung Leistungen verweigern, da der Besitz und die Nutzung solcher Geräte häufig gegen die Vertragsbedingungen verstoßen.
    5. Legale Alternativen nutzen: Statt auf Blitzerwarner zu setzen, empfiehlt es sich, auf legale Fahrerassistenzsysteme wie Verkehrszeichenerkennung oder Navigationsgeräte mit allgemeinen Gefahrenstellenhinweisen zurückzugreifen – und natürlich die Verkehrsregeln einzuhalten.

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