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Blitzerwarner Blog

Anwendung & Praxis Redaktion Blitzerwarner Blog · Stand

Blitzerwarner in der Praxis: Was erlaubt ist und was nicht

Die kurze Antwort

Blitzerwarner und Blitzer-Apps darf man in Deutschland kaufen und besitzen. Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, weder betreiben noch betriebsbereit mitführen; bei Navis und Smartphone-Apps darf die Blitzerwarnung während der Fahrt nicht verwendet werden (§ 23 Abs. 1c StVO). Das gilt auch, wenn die App auf dem Handy des Beifahrers läuft und der Fahrer die Warnung nutzt; so hat es das Oberlandesgericht Karlsruhe 2023 entschieden.

Ein eigenständiger Radar- oder Blitzerwarner gehört deshalb während der Fahrt nicht betriebsbereit ins Fahrzeug. Wer die App weiter nutzen will, etwa zur Navigation, kann die Blitzerwarnung in den Einstellungen abschalten; wie das geht, beschreibt der Anbieter der App.

Diese Seite beschreibt deshalb nicht, wie man die Warnfunktion beim Fahren einrichtet, nutzt oder vor Kontrollen verbirgt. Bußgelder vermeidet zuverlässig, wer die Tempolimits einhält. Vor der Reise die Regeln des Ziellandes prüfen; in vielen Ländern ist schon das Mitführen verboten.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Mehr dazu

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